Druck von Dokumenten: EU mahnt Österreich

Die EU-Kommission hat Österreich heute gemahnt, die EU-Vergaberegeln für öffentliche Aufträge einzuhalten. Österreich habe vor Kurzem eine Ausschreibung über Dienstleistungen für den Druck von Sicherheitsdokumenten wie Personalausweisen veröffentlicht, die exakt und ausschließlich auf den früheren Dienstleister, die Österreichische Staatsdruckerei, zugeschnitten zu sein scheine, erklärte die EU-Kommission in Brüssel.

„Eine solche Vergabe würde den Wettbewerb beeinträchtigen und den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuwiderlaufen“, warnte die EU-Kommission weiter.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Österreich bereits 2018 wegen der Direktvergabe öffentlicher Aufträge für Ausweise und amtliche Dokumente an die private Staatsdruckerei verurteilt. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu antworten. Dann könnte die Brüsseler Behörde nach einem weiteren Mahnbrief den Fall erneut vor den EuGH bringen.

EU-Verfahren gegen Österreich wegen Entsenderichtlinie

Die EU-Kommission mahnte Österreich zudem zur Umsetzung der EU-Regeln für die Arbeitnehmerentsendung. Österreich sei ebenso wie Slowenien seiner Verpflichtung zur Mitteilung der vollständigen Umsetzung der im Jahr 2018 novellierten EU-Richtlinie noch nicht nachgekommen, teilte die EU-Kommission mit.

Mit der geänderten Entsenderichtlinie von 2018 wurde der Schutz entsandter Arbeitnehmer ausgeweitet. Nach den neuen Vorschriften gelten alle für lokale Arbeitnehmer vorgeschriebenen Bestandteile der Entlohnung wie beispielsweise Bruttomindestlohn und Überstundensätze auch für entsandte Arbeitnehmer.

Die EU-Staaten hatten bis zum 30. Juli 2020 Zeit, die EU-Richtlinie umzusetzen und der Kommission die nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Österreich und Slowenien seien ihrer Verpflichtung zur Mitteilung der vollständigen Umsetzung noch nicht nachgekommen.