Ein junges Paar prostet sich in der Nacht mit Bierbechern zu
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CoV-Lockerungen

Sperrstunde soll am 1. Juli fix fallen

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hält die Bundesregierung an ihrem Öffnungsplan fest. Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der „3-G-Regel“, es wird dann auch keine Sperrstunde mehr geben. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt. Per Donnerstag gelten auch neue Lockerungen.

Zwar wird es ab 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht erlaubt, nur die Konsumation an Tischen. Das sagte der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach dem Ministerrat im Gespräch mit der APA. Er korrigierte damit die Aussagen von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der gemeinsamen Pressekonferenz, wonach im Juli auch die Nachtgastro normal öffnen dürfe.

„Aus unserer Sicht macht es sehr viel Sinn, hier Schritt für Schritt vorzugehen“, sagte Köstinger im Pressefoyer nach dem Ministerrat zur Frage der Sperrstunde. „Das ist auch der Grund, warum wir morgen (Donnerstag, Anm.) die Sperrstunde auf 24.00 Uhr verlängern“, so Köstinger zu den Lockerungsmaßnahmen. Sie verwies dabei auf die Infektionslage, die sich sehr positiv gestalte. Damit könne man auch in Aussicht stellen, Anfang Juli, „wo natürlich auch die Anzahl der Geimpften schon wieder eine viel höhere sein wird, auch den Bereich der Nachtgastronomie“ zu öffnen – „im Sinne des Fallens der Sperrstunde“, so Köstinger. Gegen eine Lockerung schon vor dem 1. Juli äußerte sie aber Bedenken, denn man sehe etwa am Beispiel Großbritannien, dass die Zahlen auch wieder rasch nach oben gehen können.

Mückstein: Tanzen nicht erlaubt

Laut dem zuständigen Gesundheitsminister Mückstein stellt sich die Sache anders dar: „Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist, weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind.“ Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht erlaubt, nur die Konsumation an Tischen. So werde das in der Verordnung für die Öffnungen mit 1. Juli geregelt sein. Für das Flex am Donaukanal bedeute das etwa, dass man dort Tische aufstellen könne und an diesen konsumieren dürfe, aber keine Disco im klassischen Sinne veranstalten dürfe, so Mückstein. Er bekräftigte aber das Vorhaben der Regierung, dass die klassische Nachtgastronomie noch im Sommer geöffnet wird. „Das wird jedenfalls im Sommer stattfinden.“ Details werde man bis Ende Juni entscheiden.

Die künftigen Lockerungen

Die CoV-Maßnahmen sollen bis zum Sommer weiter gelockert werden. Bereits am Donnerstag treten Erleichterungen in Kraft, weitere Lockerungen sollen am 1. Juli folgen.

Mückstein und auch Köstinger verwiesen auf die gesunkenen Fall- und die gestiegenen Impfzahlen. „Das alles sorgt dafür, dass wir morgen (Donnerstag, Anm.) optimistisch und sicher den nächsten Öffnungsschritt vollziehen können“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch in einem Statement.

Die neuen Regeln per Donnerstag

Mit Donnerstag gelten neue Regeln: In Innenräumen dürfen statt bisher vier maximal acht Erwachsene an einem Tisch zusammensitzen. Im Freien wurde die Zahl von zehn auf 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder angehoben. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht. Ebenso entfällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien.

Statement von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)

Kulturveranstaltungen dürfen mit einer Auslastung von 75 nach bisher 50 Prozent stattfinden. Die derzeitige Teilnehmerobergrenze von 1.500 in Innenräumen und 3.000 im Freien bleibt aber aufrecht. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal an Ort und Stelle ist der „3-G-Nachweis“ bereitzuhalten. Er muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

Statement von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)

Für Handel und Museen besonders günstig ist, dass nun pro Kundin oder Kunden nur noch zehn (statt bisher 20) Quadratmeter zu Verfügung stehen müssen. Zugleich wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, die „3-G-Regel“ ist jedoch einzuhalten. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden. Was die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit angeht, werden ab 10. Juni 50 Teilnehmer zugelassen sein. Das gilt auch für betreute Ferienlager. Lockerungen gibt es auch beim Reisen, so ist etwa die „Pre Travel Clearance“, eine Art Voranmeldung, nur noch bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten notwendig.

Kurz lobt Impffortschritt

„Der Impffortschritt geht zügig voran, und immer mehr wollen sich impfen lassen, was sehr positiv ist“, so Kurz. Bisher sind in Österreich rund vier Millionen Menschen geimpft, zumindest einmal – mehr dazu in ORF.at/corona.

Nur wenige Länder würden effizienter als Österreich impfen, sagte der Bundeskanzler, der allen daran Beteiligten seinen Dank aussprach. In der Impfeffizienz liege Österreich weiterhin im europäischen Spitzenfeld, nur Litauen, Belgien und Island wiesen eine etwas bessere Impfeffizienz auf: Laut EU-Gesundheitsbehörde ECDC sind 94,1 Prozent aller nach Österreich gelieferten Impfdosen bereits verimpft.