EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat gegen Österreich mehrere Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Klima und Umwelt eingeleitet oder fortgesetzt. Das betrifft unter anderem die Umsetzung der Aarhus-Konvention sowie die Abfallwirtschaft, wie die EU-Behörde heute bekanntgab.

Nun hat Österreich zwei Monate Zeit, den Schreiben zu antworten und die Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls könnte die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.

Konkret fordert die EU-Kommission Wien auf, „alle Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) korrekt in nationales Recht umzusetzen“. Die EU-Behörde stellte trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren eine Reihe von verbleibenden und zusätzlichen Mängeln fest.

Insbesondere würden die Rechtsvorschriften in mehreren wichtigen Fällen nicht das Recht der Öffentlichkeit auf eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen gewährleisten, die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission.

Zudem sei die gerichtliche Überprüfung grundsätzlich auf Einzelentscheidungen beschränkt und schließe Verwaltungsakte mit Verordnungscharakter nicht ein.

Abfallwirtschaft im Fokus

In Sachen Abfallwirtschaft erhielt Österreich gleich dreimal Post aus Brüssel. So forderte die EU-Kommission Österreich auf, seine nationalen Gesetze mit der Änderung der Richtlinie über Abfalldeponien in Einklang zu bringen. Zudem müsse Österreich sein nationales Gesetz mit der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle abstimmen.

Schließlich mahnt die EU-Kommission Österreich, eine Richtlinie zu Abfällen umzusetzen – diese Richtlinie legt unter anderem neue Ziele für das Recycling von Siedlungsabfällen fest. In allen drei Fällen hat Österreich für seine Antwort und die Umsetzung der Maßnahmen zwei Monate Zeit, allenfalls können die Fälle direkt vor dem EuGH landen.

Österreich in Umsetzung von EU-Regeln zu Energie säumig

Nach Ansicht der Kommission ist Österreich zudem bei der Umsetzung von EU-Regeln im Bereich Energie säumig. Wegen der fehlenden Umsetzung einer Richtlinie, die Hindernisse für die Vollendung des Erdgasbinnenmarkts beseitigen soll, geht das Vertragsverletzungsverfahren in die nächste Runde, wie die EU-Behörde bekanntgab. Die Kommission fordert Österreich auch zur Umsetzung der EU-Strahlenschutzvorschrift auf.