EU-Grundrechtebericht lobt „Hass im Netz“-Gesetzespaket

Der aktuelle Jahresbericht der EU-Grundrechteagentur (FRA) hebt mehrere Entwicklungen in Österreich positiv hervor. So lobt der heute veröffentlichte Grundrechtebericht 2021 das seit Jänner 2021 geltende Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“. Außerdem wurde lobend erwähnt, dass in Österreich erstmals eine Geburtsurkunde mit der Geschlechtsbezeichnung „inter“ ausgestellt wurde.

Der Nationalrat hatte im Dezember das Paket gegen „Hass im Netz“ verabschiedet. Zum einen soll das Gesetz es Opfern erleichtern, gegen Urheber von Hasspostings vorzugehen. Zum anderen sollen Kommunikationsplattformen angehalten werden, rechtswidrige Inhalte rasch aus dem Netz zu löschen.

Es muss ein leicht zugängliches Verfahren geben. Sind gemeldete Inhalte offensichtlich rechtswidrig, müssen die Plattformen diese binnen 24 Stunden löschen oder sperren. Ist eine Prüfung nötig, darf diese nicht länger als sieben Tage dauern.

„Inter“ in der Geburtsurkunde

Die Eintragung in eine Geburtsurkunde als „inter“ stand im Zusammenhang mit dem Kampf für ein drittes (und weitere) Geschlecht(er). Im Juli 2020 erhielt Alex Jürgen als erste Person in Österreich eine Geburtsurkunde mit der Geschlechtsbezeichnung „inter“.

Pandemie „beispiellose Herausforderung für Grundrechte“

FRA beschäftigte sich auch mit der Situation in den Ländern der Europäischen Union während der CoV-Pandemie. Die Agentur bezeichnete diese als „beispiellose Herausforderung für die Grundrechte“. Laut FRA gehörte Österreich zu jenen 13 EU-Staaten (gemeinsam mit Belgien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Malta, den Niederlanden, Polen, Schweden und Slowenien), die während der Krise keinen Notstand verhängten.

Neun EU-Länder (Bulgarien, Tschechien, Finnland, Ungarn, Estland, Rumänien, Luxemburg, Portugal, Spanien) verhängten einen offiziellen Ausnahmezustand gemäß den Vorgaben ihrer Verfassung. Fünf weitere Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland und die Slowakei) erklärten einen Notstand im Rahmen ihres ordentlichen Rechts, resümiert die EU-Grundrechteagentur.