Morawiecki: Polens Verfassung steht über EU-Recht

Polen widersetzt sich der Aufforderung von EU-Justizkommissar Didier Reynders, den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht anzuerkennen. Er werde eine Vorlage seiner Regierung beim polnischen Verfassungsgericht zur Überprüfung dieses Prinzips nicht zurückziehen, sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki heute in Warschau. „Die polnische Verfassung ist dem EU-Recht übergeordnet“, fügte er hinzu.

Appell per Brief an Polens Europaminister

Reynders hatte in einem Brief an Polens Europaminister Konrad Szymanski appelliert, die Vorlage zurückzunehmen. Regierungschef Morawiecki habe das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des EuGH vom 2. März 2021 zu überprüfen, heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.

Die Vorlage Morawieckis an das polnische Verfassungsgericht „scheint fundamentale Prinzipien des EU-Rechts infrage zu stellen, insbesondere das Prinzip, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat und dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte und andere staatliche Stellen in Mitgliedsstaaten bindend sind“, schrieb Reynders. Die Vorlage verstoße auch gegen das Prinzip der treuen Zusammenarbeit in der EU. Reynders forderte eine Antwort Szymanskis binnen eines Monats.

Die EU-Kommission liegt seit Jahren mit der national-konservativen Regierung in Polen im Streit wegen des dort eingeleiteten Umbaus der Justiz. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts.