Presserat rügt „Kronen Zeitung“ für Kommentar zu WKStA

Der Presserat hat die „Kronen Zeitung“ für den am 27. Februar erschienenen Kommentar „Kräftemessen“ über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gerügt. Dabei sei ein Recherchefehler passiert, womit gegen Punkt 2 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Genauigkeit) verstoßen wurde. In der Causa um den mittlerweile zurückgetretenen Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter wurde die WKStA demnach zu Unrecht angegriffen.

Falsche Staatsanwaltschaft

Im Kommentar schreibt die Autorin von einem „Knalleffekt“, da eine Staatsanwältin den ehemaligen Justizminister Brandstetter im Höchstgericht abfangen wollte. In der Folge wird ein Konnex zwischen den Vorwürfen der ÖVP, die Brandstetter damals als Minister nominierte, gegen die WKStA und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hergestellt.

Brandstetter wurde allerdings nicht von der WKStA, sondern der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldiger geführt, wie auch ein Leser gegenüber dem Presserat festhielt.

Der Senat 1 hat auf diese Lesermitteilung hin ein Verfahren durchgeführt, an dem die Medieninhaberin nicht teilgenommen hat. In der nun veröffentlichten Entscheidung wird hervorgehoben, dass die wesentlichen Informationen in einem Kommentar „richtig wiedergegeben werden müssen“ – in diesem Fall also die Darstellung der WKStA als ermittelnde Behörde.

Bereits zwei Tage vor Erscheinen des Kommentars war aber bekannt, dass das die Staatsanwaltschaft Wien ist. Zwar gab es eine ÖVP-Pressemitteilung mit dem Hinweis auf den nächsten „WKStA-Patzer“, die Verwechslung wurde aber tags darauf bereits von mehreren Medien aufgegriffen und thematisiert. Auch ein Artikel auf Krone.at gab den Sachverhalt korrekt wieder.

Forderung nach genauerer Recherche

Von der Autorin des Kommentars wurde hingegen die unrichtige Behauptung danach erneut aufgestellt. „Nach Meinung des Senats wäre es erforderlich gewesen, hier genauer zu recherchieren, zumal die Verwechslung in der ÖVP-Presseaussendung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits allgemein bekannt war.“

Die Medieninhaberin wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Kritisch wird außerdem angemerkt, dass der Beitrag immer noch abrufbar sei, weshalb „eine Anpassung im Sinne der vorliegenden Entscheidung“ empfohlen wird. Die „Kronen Zeitung“ bzw. ihre Medieninhaberin erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht an.