Hühner in Käfighaltung
Getty Images/Fernando Nieto Fotografía
Käfighaltung

Neuer Anlauf zum EU-Verbot

In Österreich ist die Käfighaltung seit dem Vorjahr verboten, in den anderen EU-Ländern theoretisch auch, allerdings gibt es diverse Ausnahmen. Nun hat sich das Europaparlament deutlich für ein Totalverbot in der gesamten Union ausgesprochen: ein weiterer Schritt auf einem mutmaßlich noch längeren Weg.

Dauern dürfte es noch, da in der Resolution am Donnerstag die EU-Kommission erst einmal aufgefordert wird, entsprechende Gesetzesvorschläge auszuarbeiten, „möglicherweise“ bis 2027. Dann solle es schrittweise weitergehen, samt einer „angemessenen Übergangsfrist“ für die Landwirtschaft und einer wissenschaftlichen Evaluierung.

Laut EU-Parlament stimmten 558 Abgeordnete für die Initiative, 37 dagegen, 85 enthielten sich der Stimme. Tierschutzorganisationen begrüßten das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament.

Weit weg von EU-weit einheitlichen Regeln

Die Initiative sei die Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „End the Cage Age“ (ETCA, „Schluss mit der Käfighaltung“), die an die 1,4 Mio. Europäerinnen und Europäer seit 2018 unterschrieben hatten. Ihren Organisatoren zufolge werden in Europa immer noch Hunderte Millionen Hühner, Enten, Hasen, Kälber und Schweine in Käfigen gehalten – wobei bei Kälbern und Schweinen Boxen bzw. Kastenstände gemeint sind. In Letzteren werden Muttersauen temporär gehalten, etwa um zu verhindern, dass sie Ferkel erdrücken.

Schweinestall
APA/dpa/Carmen Jaspersen
Tierschutzorganisationen fordern auch ein EU-weites generelles Verbot von Kastenständen

Die Situation ist in der EU weit entfernt von Einheitlichkeit, es gibt Verbote, Teilverbote, Übergangsfristen. In Österreich ist etwa auch die Käfighaltung von Kaninchen (als Nutztiere) laut Paragraf 18 Tierschutzgesetz (TSchG) seit Jahren verboten, in anderen Ländern in der Union sind etwa „ausgestaltete“ Käfige in der Hühnerhaltung erlaubt. In Schweden sind Kastenstände in der Schweinehaltung verboten, in Österreich auch, tatsächlich aber erst ab 2033.

Wie gleiche Standards garantieren?

Alternativen zur Käfighaltung existierten, hieß es aus dem EU-Parlament, das eine für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Gesetzgebung fordert, um gleiche Bedingungen für alle Landwirtschaftsbetriebe zu garantieren.

Diese sollten auch eine „ausreichend lange Übergangszeit und angemessene Unterstützung erhalten“, bei Bedarf auch finanzielle, um zu verhindern, dass sie ihren Wettbewerbsvorteil verlieren und die Produktion in Länder wandert, in denen niedrigere Tierschutzstandards gelten.

 Eierproduktionsbetrieb mit Bodenhaltung in Niederösterreich
APA/Helmut Fohringer
Legehennen in Bodenhaltung – Käfige („Legebatterien“) sind in Österreich seit 2020 generell verboten

Stichwort Fairness: Das EU-Parlament pocht auch auf eine faire Handelspolitik als Garant für „höhere europäische Standards“. Es müsse sichergestellt sein, dass importierte Agrarprodukte bzw. Lebensmittel EU-Standards entsprächen. Mehrfach wurde bereits darauf hingewiesen, dass trotz des Verbots von Käfigen in Österreich immer wieder importierte Eier aus einer solchen Haltung, mitunter verarbeitet, auf den Tellern landen.

Umstrittene Gänsemast

Zumindest ein-, zweimal pro Jahr, vor Martini und Weihnachten, wird auch das Thema Gänsehaltung mitsamt der umstrittenen Stopfmast aktuell. Auch hier verlangt das EU-Parlament von der Kommission Vorschläge für ein Verbot der „grausamen und unnötigen Zwangsfütterung von Enten und Gänsen“ zur Erzeugung von Stopfleber, der vor allem in Frankreich als Delikatesse bekannten „foie gras“. Nach Frankreich ist Ungarn der zweitgrößte Produzent.

Tierschutzvolksbegehren: Viele Forderungen offen

Ebenfalls am Donnerstag fand im Gesundheitsausschuss des Nationalrats ein Hearing zum Tierschutzvolksbegehren statt, bei dem Opposition und Tierschutzorganisationen zahlreiche Forderungen an die Regierung anmeldeten, angefangen von einer Novellierung des Tiertransportgesetzes (Stichwort: umstrittene Kälbertransporte quer durch Europa und in Drittstaaten) über ein Verbot von Vollspaltböden bis zum Verbot des Tötens männlicher Kücken.

Das Volksbegehren lag im Jänner zur Unterzeichnung auf und hatte laut offiziellem Endergebnis 416.229 Unterstützerinnen und Unterstützer. Das Volksbegehren sprach sich vor allem für einen Wandel hin zu einer tiergerechten Landwirtschaft aus, forderte aber auch mehr Transparenz für Konsumenten, etwa über eine Kennzeichnung aller tierischen Lebensmittel. Nach dem Hearing zu den zentralen Forderungen mit Expertinnen und Experten wurde die Behandlung des Volksbegehrens und der unterschiedlichen Anträge dazu auf den Herbst verschoben.