Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Holocaust-Überlebenden – darunter Aba Lewit – in ihrer Auseinandersetzung mit der Zeitschrift „Aula“ recht gegeben.
Der Gerichtshof attestierte den Unterinstanzen einen Gesetzesverstoß, weil sie Klagen wegen diffamierender Äußerungen in einem Artikel („Landplage“, „Massenmörder“) abgewiesen hatten. Rechtliche Folgen hat diese Entscheidungen nicht, aber für die KZ-Überlebenden bedeutet sie Gerechtigkeit.
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