„Grüner Pass“: „Genesungszertifikate“ für alle downloadbereit

Alle Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion überstanden haben, könnten nun auf ihr „Genesungszertifikat“ für den „Grünen Pass“ zugreifen, wie das Gesundheitsministerium gestern Abend gegenüber ORF.at bestätigte.

Insgesamt handle es sich um rund 300.000 Zertifikate. Für jeden Genesenen und jede Genese wurde das Zertifikat automatisch erstellt und lässt sich nun über Gesundheit.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte abrufen und downloaden.

Auch der Zugriff auf die Zertifikate wurde erleichtert: Wer sich über die Website auf ELGA einloggt, sieht nun auf der Startseite einen direkten Link zum „Grünen Pass“. Je nach Status sind hier Impf-, Genesungs- und/oder Testzertifikate gelistet.

Beispiele für den elektronischen „Grüne Pass“ mittels QR-Code
APA/BMSGPK

Eigentlich hätte der „Grüne Pass“ mittels QR-Code schon gestern sowohl für Getestete als auch für Genesene und Geimpfte starten sollen – dass es hier zu Verzögerungen kam, erklärte das Gesundheitsministerium mit den hohen Standards, die es galt einzuhalten – der „Grüne Pass“ müsse „für alle funktionieren. Sicher und kostenlos.“

Zuerst Getestete, dann Genesene, dann Geimpfte

Die etwa von Teststraßen oder Apotheken erstellten offiziellen Testergebnisse wurden bereits gestern im EU-konformen Format erstellt und zunächst noch per Mail oder SMS, aber schon mit QR-Code verschickt. Für getestete Personen wird das Testergebnis auf dem Zertifikat mit den Begriffen „nachgewiesen“ oder „nicht nachgewiesen“ dargestellt. Das bedeutet, dass eine Infektion mit dem Coronavirus im ersten Fall gegeben ist und im zweiten nicht nachweisbar war. Mit diesen Begriffen (not detected) folgt Österreich der entsprechenden EU-Richtlinie.

Die Genesungszertifikate enthalten das Datum des ersten positiven Tests sowie das Datum, ab wann das Zertifikat gültig ist bzw. die sechs Monate danach bis zum Ende der Gültigkeit. Die Zertifikate zählen innerhalb Österreichs, wie schon in den vergangenen Wochen, weiterhin als Eintrittstests für Gastronomie, Kultur etc. Ergänzend zu den neuen Zertifikaten bleiben auch die bisher gewohnten Nachweise in analoger bzw. ausgedruckter Form gültig.

Das Gesundheitsministerium bekräftigt, dass die Impfzertifikate im EU-Standard „in einem nächsten Schritt“ dazukommen. Ein konkretes Datum wird dazu weiterhin nicht genannt, allerdings soll es spätestens mit der EU-weiten Einführung des „Grünen Passes“ mit 1. Juli so weit sein. Ein digitaler Nachweis der Impfung kann jedoch bereits jetzt mit Handysignatur oder Bürgerkarte aus dem E-Impfpass – unter Gesundheit.gv.at – erstellt und heruntergeladen werden.