22-Euro-Freigrenze für Packerln aus Drittstaaten fällt

Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Dann muss für Sendungen aus Drittstaaten ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig.

Post verdient mit

Wie gestern aus einer Aussendung des Finanzministeriums hervorging, müssen bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch den Empfänger oder die Empfängerin nachgereicht werden. Abgewickelt wird das von der Post AG, die dabei auch mitverdient.

Die Post führt zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgeltes bzw. des Importtarifs.

Genauen Tarife noch offen

Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Website.

Die Post warnt, dass, auch wenn man bei einem Versandhändler in der EU bestellt, es sein kann, dass die Ware aus einem Drittenland wie China kommt. Verweigert man die Annahme, fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Sendung wird an den Absender retourniert.

Viele Versender aus China oder anderen Ländern haben bisher bewusst einen niedrigeren Warenwert angegeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. Laut Angaben des Finanzministeriums wurde in der Vergangenheit bei drei Vierteln aller Pakete unter 22 Euro der Warenwert zu niedrig angegeben.