D: Juristische Aufarbeitung bei Schlachtbetrieb Tönnies

Ein Jahr nach dem massenhaften CoV-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück in Deutschland ist die rechtliche Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Ob sich das Tönnies-Management strafrechtlich verantworten muss, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft Bielefeld.

Nach Angaben eines Sprechers sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Im Raum steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

Ob die wochenlange Schließung des Werks rechtlich zulässig war, soll das Verwaltungsgericht Minden klären. Zuletzt hatte Tönnies dort nach Angaben einer Sprecherin weitere Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge gefordert, um die Klage begründen zu können.

Zahlreiche Firmen streiten sich mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. Es hatte angeordnet, dass die Erstattung von Verdienstausfall bei Werkschließungen wegen CoV abgelehnt wird. Laut Infektionsschutzgesetz können Betriebe Entschädigungen beantragen, wenn die Unternehmen durch die Behörden geschlossen wurden.