Ein Kellner bei Vorbereitungen in einem Cafe.
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Änderungen

Regierung passt CoV-Hilfen an

Die Bundesregierung verlängert die CoV-Hilfen und passt sie dabei teilweise an. Die Hilfen, die Ende Juni ausgelaufen wären, gelten nun für weitere drei bis sechs Monate. Zugleich werden sie „den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst“, teilten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Dienstag mit und präsentierten wie auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die neuen Regeln.

Es geht um Hilfen vom Ausfallsbonus über den Härtefallfonds bis zur Überbrückungsfinanzierung für Künstler. Der Ausfallsbonus wird um drei Monate bis September verlängert und ist mit 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) gedeckelt. Betriebe mit 50 Prozent Umsatzausfall können den Bonus künftig als Ersatz für den Ausfall beantragen. Auch der Härtefallfonds wird bis September verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder der Fall, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können.

Der Verlustersatz wird um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit zehn Mio. Euro gedeckelt. Zusätzlich zu diesen drei Maßnahmen wurde die gesetzliche Grundlage für ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument beschlossen: die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen. Insgesamt soll das Paket 500 bis 600 Millionen Euro an Mehrkosten ausmachen – dabei seien allerdings alle Töpfe enthalten, und es sei eine theoretische Berechnung, so Blümel auf eine entsprechende Journalistenfrage.

Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler.
APA/Helmut Fohringer
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei ihrer gemeinsamen Pressekonferenz

Blümel: Hilfen müssen zielgerichtet sein

Zugleich teilte die Regierung mit, dass in der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni die Wirtschaft nur noch 0,4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau 2019 gelegen sei. Das sei der beste Wert seit Beginn der CoV-Pandemie. Dennoch gebe es Branchen und Betriebe, die weiterhin Unterstützung brauchen – etwa der Städtetourismus sowie vor- und nachgelagerte Bereiche, so Kogler. Die, die es dringend brauchen, müssten noch einmal kräftig unterstützt werden nach dem Motto „Retten, überbrücken, rausinvestieren“.

Regierung passt CoV-Hilfen an

Die Bundesregierung verlängert die CoV-Hilfen und passt sie dabei teilweise an. Die Hilfen, die Ende Juni ausgelaufen wären, gelten nun für weitere drei bis sechs Monate.

Auch Blümel wies darauf hin, dass nicht alle Branchen den Aufschwung sofort spüren werden. „Wir unterstützen auch auf den letzten Metern weiterhin jene Betriebe, wo das Geschäftsmodell vor der Krise funktioniert hat und die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt sind“, so der Finanzminister. Diese Hilfen müssten zielgerichtet sein und dürften keine falschen Anreize setzen, die Wachstum bremsen könnten.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger
APA/Herbert Neubauer
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)

Köstinger: Luft zum Atmen

Köstinger verwies in einer Aussendung auf die Betriebe im Tourismus und in der Gastronomie, die noch immer große Umsatzverluste haben und entsprechend Unterstützung brauchen. „Durch den langen Lockdown und die damit verbundenen Einnahmenausfälle haben viele Betriebe Schwierigkeiten mit der Bedienung von besicherten Krediten“, so Köstinger in einer Aussendung.

Indem die Regierung den Haftungsrahmen bis 31. Dezember verlängere, gebe man der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mehr Luft zum Atmen, so Köstinger. Bisher seien mehr als 8.400 Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt worden, hieß es weiter.

„Ausfallsbonus, Verlustersatz, aber auch die verlängerten Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen sind überlebenswichtige Instrumente für diese Betriebe, um das Comeback zu schaffen“, so die Ministerin. Das sei der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen, abgestimmt auf die besonders betroffenen Branchen, sei einer der Eckpfeiler des Prozesses „Auf geht’s – zum Comeback des Österreichischen Tourismus“, so die Aussendung.

Weitere Hilfe auch für Kunstschaffende

Grünen-Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer freute sich, dass zwar die bisherigen und in Aussicht gestellten Öffnungen dem Kunst- und Kulturbetrieb den erhofften neuen Schwung verliehen haben, für jene, die noch Hilfe brauchen, werde es eine weitere Phase der Überbrückungsfinanzierung bei der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS) geben.

Konkret werde die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler analog zum Härtefallfonds der Wirtschaftskammer weitergeführt, hieß es in einer Aussendung. Ab Juli können Künstlerinnen und Künstler, die trotz Öffnungen nach wie vor von der CoV-Krise betroffen sind, für das dritte Quartal 2021 einen Betrag von 600 Euro pro Monat, insgesamt also 1.800 Euro, beantragen. Rückwirkende Anträge für die bisherigen Betrachtungszeiträume sind nicht mehr möglich.

„Wie bisher steht die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler auch weiterhin allen Personen offen, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln oder lehren und die bei der SVS versichert sind.“ Teil der Antragstellung sei eine eidesstattliche Erklärung, dass man sich aufgrund der Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befinde, heißt es in der Aussendung weiter.

Für alle Künstlerinnen und Künstler, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht laut der Kulturstaatssekretärin nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier sei eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 in Vorbereitung, so Mayer.