Hamburgs Verwaltung kann gendersensible Sprache nutzen

Hamburgs Verwaltung kann in ihren Drucksachen, E-Mails und Formulierungen künftig eine gendersensible Sprache nutzen. Der Senat habe die Grundsätze zur Verwaltungssprache von 1995 ergänzt, teilte die Gleichstellungsbehörde heute mit.

Dadurch sollen Anregungen für eine Sprache gegeben werden, die alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht anspreche. Somit können den Angaben zufolge neben geschlechtsneutralen Formulierungen nun auch Gender-Stern oder Gender-Doppelpunkt verwendet werden. Auch für die Anrede gebe es Vorschläge, die ohne Geschlechtsbezeichnung auskommen.

Nicht in rechtlichen Dokumenten

Die Vorschläge können für sämtlichen Schriftverkehr der Verwaltung nach innen und nach außen aufgegriffen werden – etwa für Broschüren, Präsentationen, Flyer und Formulare. Nicht jedoch beim Erlass oder der Änderung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

„Viele Menschen fühlen sich nicht mehr angesprochen, wenn man von ‚den Polizisten‘ oder ‚den Krankenschwestern‘ spricht“, sagte Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne).Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, wonach niemand gesetzlich gezwungen werden darf, sich zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht zu entscheiden.

Strikt gegen eine gendergerechte Sprache in staatlichen Institutionen ist Hamburgs CDU. Ein Onlineparteitag segnete noch am Abend einen entsprechenden Antrag des CDU-Landesvorstands mit großer Mehrheit ab.