Die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) mit geänderten, EU-konformen Strafrahmen soll Anfang September in Kraft treten. Damit werde auch die EU-Entsenderichtlinie umgesetzt, sagte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher zum Ministerratsbeschluss von heute.
Der ÖVP-Wirtschaftsbund begrüßte die Abschaffung des Kumulationsprinzips, wonach bisher bei mehreren Verwaltungsübertretungen die einzelnen Strafen parallel zu bemessen und zu verhängen sind.
Geänderter Strafrahmen
Neu gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist, dass der Strafrahmen bei Formaldelikten im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping adaptiert und erweitert wurde, so Kocher.
Ziel sei es, die derzeitigen Rahmenbedingungen zu verbessern, um unfairen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und die nötige EU-Konformität der Regeln wiederherzustellen. Laut EuGH-Judikatur sei der Strafrahmen nicht verhältnismäßig gewesen, deshalb sei die Novelle bis hin zu einem Gesamtstrafrahmen mit neuen Höchstgrenzen notwendig geworden.
Der Gesetzesentwurf enthalte nun einen Strafrahmen, der die Arbeit der Behörden im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping unterstütze. Bei Formaldelikten wie bei Behinderung der Behörden bei der Lohnkontrolle seien bis zu 40.000 Euro Gesamtstrafrahmen möglich, vor der Begutachtung waren es 20.000 Euro.
„Wichtig ist weiterhin ein besonderes Augenmerk auf Strafdelikte im Zusammenhang mit Unterentlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.“ Hier sei unverändert ein Strafrahmen von bis zu 400.000 Euro möglich, so Kocher.
Kocher verweist auf Entbürokratisierung
Kocher verwies auf die Entbürokratisierungsmaßnahmen, die das neue Gesetz enthält. Beschäftigte würden so von erleichterten Vorschriften beim Nachweis von Dienstzetteln und Arbeitszeitaufzeichnungen profitieren. „Betriebe erfahren zudem Erleichterungen bei den Lohn- und Sozialdumpingregelungen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Schulungszwecken nach Österreich kommen“, so Kocher.
Mit der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie werden Schutzstandards für ausländische Beschäftigte geschaffen, die nach Österreich entsandt werden, so Kocher weiter. Der Nationalrat soll die Novelle Anfang Juli beschließen.