Nationalrat verlängert Sonderbestimmungen

Der Nationalrat hat heute mehrere Cov-Sonderbestimmungen bis Jahresende verlängert. Es geht dabei etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen.

Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat und die KommAustria betroffen.

Entscheidungen auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss werden noch bis Ende des Jahres gebührenfrei sein. Die Möglichkeit, Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren per Video abzuwickeln, läuft hingegen Ende Juni aus.