Nationalrat: Härtefonds aufgestockt

Der Nationalrat hat gestern Abend einstimmig eine Aufdotierung des Härtefonds zur Minderung der Pandemiefolgen beschlossen. Das Plus beträgt eine Milliarde, womit eine Gesamtsumme von drei Milliarden erreicht ist. Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz wird klargestellt, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind.

Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss, nicht aber den Fixkostenzuschuss. Ab der Veranlagung 2021 werden Zuwendungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit ausgenommen.

Schutzmasken bleiben bis Jahresende von der Umsatzsteuer befreit, steuerfrei im selben Zeitraum ist auch Ethanol (wegen der Produktion von Desinfektionsmitteln). Der im Vorfeld recht breit diskutierte Entschließungsantrag von NEOS für einen Pilotversuch in Sachen Sonntagsöffnung wurde von keiner anderen Fraktion mitgetragen.

Mehrere Sonderbestimmungen bis Jahresende verlängert

Vor diesen Beschlüssen waren in der Sitzung mehrere CoV-Sonderbestimmungen bis Jahresende verlängert worden. Es geht dabei etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen.

Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat und die KommAustria betroffen. Entscheidungen auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss werden noch bis Ende des Jahres gebührenfrei sein. Die Möglichkeit, Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren per Video abzuwickeln, läuft hingegen Ende Juni aus.