NR: Schulgesetze beschlossen – Debatte zu Heeresreform

Der Nationalrat ist heute mit einer einhellig unterstützten Änderung der Heeres- und Zivildienerbesoldung in den zweiten Plenartag in dieser Woche gestartet.

Ebenfalls beschlossen wurde die Überführung von Schulversuchen ins Regelschulwesen sowie, dass Ausnahmebestimmungen zur Bekämpfung der Pandemie an Bildungseinrichtungen auch im Hochschulsektor auch im kommenden Schuljahr möglich sein werden.

Opposition unterstellt Umfärbung

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) nutzte die Gelegenheit, um für ihre geplante Heeresreform zu werben, was von der Opposition mit großem Misstrauen aufgenommen wurde. Gemäß den Plänen werden das Ministerium und die Heeresführung neu strukturiert. Kern ist eine Verschlankung der Führungsstruktur und die Trennung von Verwaltung und militärischer Führung.

Der Generalstabschef soll künftig Teil des Ministeriums und gleichzeitig Generaldirektor für Landesverteidigung werden. Die Opposition witterte dahinter eine „parteipolitische Umfärbungsaktion im Sinne der ÖVP“ und pochte auf eine Einbindung des Parlaments.

Zustimmung gab es aber für die eigentlich zu beschließende Materie, nämlich eine weitgehende Harmonisierung der „Einsatzbesoldung“ für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung. Analog wird eine Anpassung der Grundvergütung für den ordentlichen und außerordentlichen Zivildienst und des Zuschlags zur Grundvergütung bei Einsätzen durchgeführt.

Regelung für Schulversuche

In der Bildungsdebatte ärgerte sich die Opposition vor allem darüber, dass der Bildungsminister weiter die Möglichkeit erhält, an den Einrichtungen CoV-bedingte Sonderregeln zu verhängen. ÖVP-Ressortchef Heinz Faßmann versprach ein maßvolles Vorgehen. Er werde die „Carte Blanche“ nicht willkürlich, sondern mit unglaublich viel Verantwortungsbewusstsein ziehen.

Die Novelle selbst sieht vor allem vor, Schulversuche in das Regelschulwesen überzuführen. Im Wesentlichen geht es um das „Schüler-Schüler-Gespräch“, das bei abschließenden mündlichen Prüfungen in einer lebenden Fremdsprache als alternative Prüfungsform durchgeführt werden kann. Andere Schulversuche können bis August 2027 verlängert werden.

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