Eine Reinigungskraft putzt den Boden in einem Krankenhauszimmer
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Debatte über Anspruch

CoV-Bonus für Gesundheitspersonal beschlossen

Der Nationalrat hat am Donnerstag einen Bonus für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wegen der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Er soll im Durchschnitt 500 Euro ausmachen. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sprachen von einem Zeichen der Anerkennung, die Opposition kritisierte einen „Wischiwaschi-Antrag“, in dem zahlreiche Beschäftigte vergessen worden seien.

Mittels eines in der Parlamentsdebatte eingebrachten Abänderungsantrags wurden auch Reinigungskräfte in Spitälern und in der Pflege miteinbezogen, nicht aber etwa Beschäftigte in der Haustechnik. Dafür profitiert auch das Personal in stationären Rehaeinrichtungen. Der Bonus ist so konzipiert, dass es im Schnitt 500 Euro (steuerfrei) gibt, wobei den Ländern bzw. den betreffenden Einrichtungen auch eine Differenzierung nach Schwierigkeitsgrad des Einsatzes eingeräumt wird. Für Tätigkeiten auf Covid-19- und Intensivstationen kann es also auch mehr geben.

Entscheidend ist Kontakt mit Patienten

Grundsätzlich Voraussetzung für einen Anspruch auf den Bonus ist jedenfalls, dass „in persönlichem Kontakt verrichtete, medizinische oder nichtmedizinische Betreuung von Patienten“ vorliegt oder „im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten verrichtete Reinigungsdienste“ geleistet wurden.

Seitens der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zeigte man sich mit der nun gefundenen Lösung zufrieden. Der Bonus sei ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für alle, die im Bereich der Spitäler, Rehaeinrichtungen, Heime und mobilen Dienste arbeiten, erklärte ÖVP-Klubchef August Wöginger in einer schriftlichen Stellungnahme. Die grüne Pflegesprecherin Bedrana Ribo sah in ihrem Debattenbeitrag jene unterstützt, die in den vergangenen 15 Monaten außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt gewesen seien. Rund 100 Mio. Euro würden dafür in die Hand genommen.

Für SPÖ ein „Wischiwaschi“-Antrag „fünf vor zwölf“

Ganz anders sah das die SPÖ. „Fünf vor zwölf bekommen wir einen Wischiwaschi-Antrag von ÖVP und Grünen serviert, in dem schon wieder Menschen vergessen worden sind“, erklärte der sozialdemokratische Gesundheitssprecher Philip Kucher, etwa Rettungskräfte und Beschäftigte in der Ordinationsassistenz.

CoV-Bonus wird ausgeweitet

Der Bonus gilt nun nicht nur für Ärzte und Pflegepersonal. Nach heftigen Protesten im Parlament bekommen ihn auch Rehakräfte und zusätzliches Personal in Spitälern. Die Rettungskräfte gehen leer aus.

Kucher appellierte an ÖVO und Grüne, den Bonus „gemeinsam zu reparieren“. Ein Krankenhaus funktioniere nur in einem Miteinander, von „der Krankenpflegerin bis zur Ärztin, von den Menschen in der Telefonzentrale bis zur Reinigungskraft“. Die SPÖ forderte den Bonus für alle Beschäftigten in den Gesundheitsberufen und brachte einen eigenen Antrag, der auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa auch in der Behinderten-, Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe mit einschließt, ein.

Auch FPÖ sprach sich für größeren Bezieherkreis aus

Die FPÖ hätte sich mehr gewünscht, begrüßte zwar die Ausweitung des Antrags durch die Koalition, unterstützte aber „noch mehr“ den weitergehenden Antrag der SPÖ, denn der sei „einfach ganzheitlicher gedacht“, weil wir eben eine breite Anerkennung für diese Menschen brauchen“, sagte der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) müsse „endlich dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen verbessert werden, und es muss auch eine nachhaltige verbesserte Entlohnung für diese Menschen geben“. Außerdem müsse schon jetzt „mit einer Personal- und Kapazitätsplanung begonnen werden, die uns im Herbst und im Winter die entsprechende Sicherheit geben kann“, forderte Kaniak.

Nachjustieren beim „Grünen Pass“

Die Coronavirus-Krise habe „sehr viele Menschen in Österreich gefordert – egal ob im Gesundheitswesen oder in der Daseinsvorsorge. Daher ist es höchst an der Zeit, dass diese Menschen nicht nur ein Dankeschön, sondern auch eine finanzielle Anerkennung bekommen“, so der freiheitliche Gesundheitssprecher. Die FPÖ sprach sich für eine deutliche Ausweitung des Bezieherkreises des Bonus aus.

Beschlossen wurden am Donnerstag im Nationalrat aus dem Bereich der Gesundheit auch Änderungen im Ärzte- sowie im Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz sowie unionsrechtliche Anpassungen im Medizinprodukte- und im Gentechnikgesetz. Zustimmung des Nationalrats gab es außerdem für kurzfristige Anpassungen der Regeln für den Impfnachweis im „Grünen Pass“, mit denen dessen verzögerter Ausrollung Rechnung getragen wurde.

Kurzarbeit neu geregelt

Der Nationalrat beschloss am Donnerstag außerdem noch eine Neuregelung der Kurzarbeit. Das gegenwärtige, großzügige Modell wird nur noch in jenen Branchen fortgeführt, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen waren, etwa Flugverkehr, Stadthotellerie und Nachtgastronomie. Nicht nur die Regierungsparteien ÖVP und Grüne, auch SPÖ und FPÖ stimmten hier zu. Die erhöhte Notstandshilfe wurde bis September verlängert.

Bezüglich Kurzarbeit wird bei den anderen Sektoren, deren Probleme geringer waren, mit gewissen Einschränkungen wie einem 15-prozentigem Abzug für die Dienstgeber und der Verpflichtung eines Urlaubsabbaus für die Arbeitnehmer operiert. Außerdem wird eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit vorgeschrieben. Lehrlinge können weiter in die Kurzarbeit einbezogen werden.

Kriterien festgelegt

Die Details der Neuregelung kommen über die Kurzarbeitsrichtlinie, die vom Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) zu erlassen ist. Mit dieser soll auch genau festgelegt werden, wer unter die Sonderbestimmung für besonders stark von der Krise betroffene Betriebe fällt. Den Erläuterungen zufolge ist als Kriterium ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im dritten Quartal des Vorjahres gegenüber dem Vergleichsquartal 2019 in Aussicht genommen.

Mit einer weiteren Novelle wurde beschlossen, dass auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe im Ausmaß des Arbeitslosengelds auszuzahlen ist. Dafür wurde die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten auf Oktober verschoben.

Schwangere können weiter freigestellt werden

Beschlossen wurde auch, dass die Freistellung Schwangerer während der Viruskrise (ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich) bis Ende September verlängert wird. Allerdings gilt das nur noch, solange die werdenden Mütter nicht vollständig immunisiert sind. Die Kosten trägt unverändert der Bund.

Betriebliche Testungen werden für weitere drei Monate gefördert. Für das entsprechende Programm stehen laut zugehöriger Verordnung bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kunden und andere betriebsfremde Personen getestet werden können.