AstraZeneca muss weitere 50 Millionen Dosen an EU liefern

Ein belgisches Gericht hat AstraZeneca verurteilt, bis Ende September 50 Millionen Dosen CoV-Impfstoff an die Europäische Union zu liefern. Dazu müsse ein fester Lieferplan eingehalten werden, teilte das Brüsseler Gericht in erster Instanz heute auf dpa-Anfrage mit.

Andernfalls drohen Strafen. Die EU-Kommission hatte AstraZeneca geklagt, weil der Hersteller viel weniger Impfstoff geliefert hat als vertraglich zugesagt.

Bestellt waren 300 Mio. Dosen von AstraZeneca bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Mio. statt 120 Mio. Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Die Kommission verlangte per Eilverfahren Ende Mai zunächst eine rasche Lieferung der ausstehenden 90 Mio. Dosen aus dem ersten Quartal. Das Gericht gestand der EU nun zumindest die rasche Lieferung von 50 Mio. Dosen zu.

Frist gesetzt

Nach der Mitteilung des Gerichts fiel das Urteil im Eilverfahren so aus: AstraZeneca muss bis 26. Juli, 9.00 Uhr, 15 Mio. Dosen liefern oder anderenfalls zehn Euro pro fehlende Dosis zahlen. Bis 23. August sind der Mitteilung des Gerichts zufolge weitere 20 15 Mio. Dosen fällig, mit derselben Strafandrohung, bis 27. September dann noch einmal 15 15 Mio. Dosen.

Beide Seiten sehen sich durch das Urteil gestärkt. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sagte: „Diese Entscheidung bestärkt die Position der Kommission: AstraZeneca hat nicht die im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.“

AstraZeneca stellte das Urteil jedoch anders dar und sah seine eigene Position gestärkt. „AstraZeneca begrüßte heute das Urteil des Gerichts erster Instanz in Brüssel“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Der Richter hat die Lieferung von 80,2 Millionen Dosen bis 27. September 2021 angeordnet. Bis heute hat die Firma mehr als 70 Millionen Dosen an die Europäische Union geliefert und wird bis Ende Juni 2021 erheblich über die 80,2 Millionen Dosen kommen.“