Prag erkennt Adoption durch homosexuelles Paar nicht an

Tschechien erkennt die Adoption eines Kindes durch ein in den USA lebendes homosexuelles Paar vor einem US-Gericht nicht an. Das gab das oberste Gericht mit Sitz in Brünn heute bekannt. Es berief sich dabei auf eine frühere Entscheidung des Verfassungsgerichts. Man könne es nicht zulassen, dass auf diese Weise die heimische Gesetzgebung umgangen werde, hieß es als Begründung.

Nach tschechischem Recht ist die gemeinsame Adoption eines Kindes für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen. Im konkreten Fall handelt es sich um ein schwules Paar aus einem Tschechen und einem Mann aus Trinidad und Tobago, die in den USA leben und dort zwei Kinder adoptiert haben.

Sie beriefen sich auf die Entscheidung eines Familiengerichts im US-Bundesstaat New Jersey. Das Paar argumentierte, dass die Nichtanerkennung der Adoption unter anderem zu Schwierigkeiten bei Reisen nach Tschechien führe. Zudem würden die Kinder in dem EU-Mitgliedsstaat vom Erbe ausgeschlossen.