Nach WK-Wahlfälschung im Burgenland keine Diversion

Nach dem Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl im Burgenland im Jahr 2020 hat das Landesgericht Eisenstadt nun entschieden, dass für den angeklagten Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbundes eine Diversion nicht infrage kommt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe. Die Hauptverhandlung gegen den Mann muss fortgeführt werden.

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