Pandemie sorgte bei Schlichtungsstelle apf für regen Zulauf

Die Pandemie und die damit verbundenen Flugausfälle haben 2020 bei der Schlichtungsstelle apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) für regen Zulauf gesorgt. Insgesamt habe die unabhängige Schlichtungsstelle des Bundes „eine Rekordsumme von 1,74 Mio. Euro“ an Entschädigungszahlungen in rund 4.600 Fällen erwirkt – ein Plus von etwa zehn Prozent gegenüber 2019, wie das Umweltministerium nun bekanntgab, bei dem die apf angesiedelt ist.

2020 gingen knapp 6.000 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein. Das Gros der Reiseentschädigungen entfiel den Angaben zufolge mit rund 1,65 Mio. Euro auf den Flugbereich. Dahinter folgten der Bahnbereich mit rund 88.000 Euro und der Busbereich mit etwa 2.600 Euro.

Mit gut 3.500 Schlichtungsanträgen hatte mehr als die Hälfte aller Fälle einen Bezug zur Covid-19-Pandemie. In Summe bedeute das „ein anhaltend hohes Niveau an Anträgen trotz stark verminderter Reisetätigkeit“, hieß es aus dem Ministerium.

Flugpassagiere und -passagierinnen haben gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises, wenn eine Airline einen Flug absagt. Betroffene müssen sich zunächst an die Fluglinie wenden, Musterbriefe dafür bietet die apf auf ihrer Website. Wenn das nichts fruchtet, kann bei der apf – so weit der geplante Flug in deren Zuständigkeitsbereich liegt – ein Schlichtungsantrag eingereicht werden. Die apf arbeitet gratis und verlangt auch keine Erfolgsprovision wie private Anbieter, die für die Reisenden bei Fluglinien intervenieren.