Im Lockdown geöffnet: Strafe für Wirtin bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Strafe für eine Linzer Cafe-Betreiberin, die im Lockdown ihr Lokal medienwirksam aufgesperrt hatte, bestätigt. Die verhängten 5.000 Euro seien bei einem Rahmen von 30.000 Euro angemessen gewesen.

Das Gericht sah auch keinen Notstand und argumentierte, die Wirtin hätte in ihrer angespannten wirtschaftlichen Situation Sozialhilfe beantragen können.

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