Ab Juli droht Schuldnern der Internetpranger

Am 1. Juli tritt ein neues Exekutionsrecht in Kraft. Für Schuldner und Schuldnerinnen gelten dann neue Regeln. Gläubiger können auf eigene Faust ein Insolvenzverfahren beantragen, die Namen der Betroffenen werden in ein öffentliches Register eingetragen. Arbeitgeber und Hausverwaltungen können jederzeit prüfen, welche Personen im Verdacht stehen, zahlungsunfähig zu sein. Noch bevor das Verfahren begonnen hat.

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