Insel Korcula in Kroatien
Getty Images/Anton Petrus
Beliebte Urlaubsländer

Wie Reisen heuer sicher möglich ist

Die Vorfreude auf den Urlaub ist bei vielen Menschen in Österreich heuer besonders groß. Denn das Reisen soll – im Gegensatz zum letzten Jahr – bald wieder einfacher und vor allem sicherer möglich sein. ORF.at hat sich angesehen, unter welchen Voraussetzungen eine Reise in die beliebtesten Urlaubsländer der Österreicherinnen und Österreicher derzeit funktioniert.

Vorab: Jeder Urlauber und jede Urlauberin sollte sich vor Abreise und auch während des Aufenthalts im Ausland informieren, welche CoV-Regeln im Zielland und im Herkunftsland gelten. Insbesondere die als ansteckender geltende Delta-Variante des Coronavirus macht vielerorts zurzeit selbst vor den einsamsten Stränden nicht halt, was teils zu Maßnahmenverschärfungen führt. Daher können sich die Regeln für eine Einreise in das jeweilige Urlaubsland sowie die Rückreise nach Österreich kurzfristig ändern.

Abgesehen davon gelten in jedem Land ähnliche, aber doch unterschiedliche CoV-Maßnahmen – ob als Gesetz oder als Benimmregeln. Dazu gehören etwa das Maskentragen, Abstandhalten, die gängigen Hygieneregeln und etwaige Personenanzahlsbeschränkungen beim Restaurantbesuch. Hinzu kommen Maßnahmen von Fluglinien und Bahnunternehmen. Außerdem kommt es ganz auf das Land an, wenn es darum geht, mit noch ungeimpften Kindern zu reisen – mehr dazu in help.ORF.at.

Einreiseformular und Zertifikat in Italien nötig

Auch heuer dürften viele Österreicherinnen und Österreicher wieder nach Italien reisen. Das Land steht seit Jahrzehnten ganz oben auf der Liste der heimischen Lieblingsurlaubsländer, daran konnte selbst eine Pandemie nichts ändern. Vor der Einreise aber – ganz unabhängig von Herkunftsland und Grund – muss das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) ausgefüllt werden. Bei der Ankunft soll ab Donnerstag außerdem das Covid-19-Zertifikat vorgelegt werden („Europäischer Grüner Pass“).

Die italienischen Behörden akzeptieren folgende Nachweise auf dem Zertifikat: eine vollständige Impfung (Zweitstich) seit mindestens 14 Tagen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (Biontech und Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson), eine vollständige Genesung von CoV inklusive Beendigung der Quarantänepflicht oder einen negativen Antigen-Schnelltest bzw. PCR-Test, der längstens 48 Stunden vor der Einreise nach Italien durchgeführt wurde.

Das Zertifikat muss in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache erstellt worden sein und kann digital oder in Papierform vorgelegt werden. Zugleich kann der „Grüne Pass“ in Italien auch für das Teilnehmen an öffentlichen Veranstaltungen herangezogen werden.

Touristen am Markusplatz in Venedig
APA/AFP/Miguel Medina
In Venedig dürfen unter Einhaltung der italienischen CoV-Regeln wieder alle Sehenswürdigkeiten besucht werden

Kroatien orientiert sich an ECDC-Liste

Seit Jahren immer beliebter ist bei den Österreicherinnen und Österreichern das Sonnenbaden neben Italien auch in Kroatien. Eine Einreise ist in den Balkan-Staat nun wieder unter den gleichen Bedingungen wie vor Beginn der Pandemie möglich, solange eine Person keine Anzeichen einer CoV-Infektion aufweist und nicht im engen Kontakt mit einer an CoV erkrankten Person war. Eine Reiseregistrierung ist dennoch vor Abreise notwendig.

Voraussetzung für eine Einreise ohne Quarantäne ist, dass das Herkunftsland – und das trifft zurzeit sowohl auf Österreich als auch auf das potenzielle Transitland Slowenien zu – auf der grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) steht.

Ein „3-G“-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) ist in Kroatien nur dann notwendig, sollte sich die Farbe des Herkunftsgebiets auf der Karte der ECDC ändern. Reisende nach Slowenien müssen zwar eines der drei Gs nachweisen können, sie gelten jedoch nicht bei einem Transit, solange dieser kürzer als zwölf Stunden dauert. Reist man direkt von Österreich nach Kroatien, sollte sich das also selbst beim schlimmsten Stau ausgehen.

Griechenland verlangt Formular

Ähnlich wie in Italien muss auch für Griechenland vor der Einreise ein Formular ausgefüllt werden (Passenger Locator Form, PLF). Egal wie die Situation im Herkunftsland aussieht, muss außerdem eines der drei Gs erfüllt sein. Der Tag der Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

Ein Mann springt von einem Felsen ins Meer
Reuters/Dimitris Rapakousis
Die griechischen Inseln laden wieder zum Baden ein

PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigen-Schnelltests 48 Stunden. Wenn in den vergangenen zwei bis neun Monaten eine Covid-19-Krankheit überstanden wurde und das über ein medizinisches Zertifikat nachgewiesen werden kann, kann der PCR- bzw. Antigen-Schnelltest entfallen. Expertinnen und Experten empfehlen, darauf zu achten, dass das Zertifikat zumindest auch auf Englisch ausgestellt wurde.

Spanien mit interaktiver Karte

Um Reisenden nach Spanien möglichst keine Umstände zu machen, haben sich die dortigen Behörden etwas einfallen lassen: Eine interaktive Karte, die auf der offiziellen Tourismuswebsite abrufbar ist, zeigt die Voraussetzungen für eine Einreise. Klickt man dort auf Österreich, heißt es: „Spanien begrüßt alle Reisenden aus Österreich. Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre Reise nach Spanien so komfortabel, einfach und sicher wie nur möglich zu gestalten.“

Ein Gesundheitszertifikat ist derzeit aus Österreich kommend demzufolge nicht notwendig, jedoch muss auch in Spanien ein Gesundheitskontrollformular (FCS) online ausgefüllt werden. Fertig durchgeklickt, spuckt das System dann einen QR-Code aus (Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um den QR-Code des digitalen Covid-19-Zertifikats der EU). Bei der Einreise kann dieser verlangt werden. Auch Fluggesellschaften und Reedereien können laut Spaniens Gesundheitsbehörden den QR-Code des FCS verlangen.

Besonders einfach nach Deutschland

Möglicherweise etwas weniger Strandstimmung, dafür aber eine besonders einfache Einreise gilt für Österreicherinnen und Österreicher nach Deutschland – immerhin das zweitliebste Urlaubsland im letzten Jahr. Hat man sich zehn Tage lang nur in Österreich oder einem anderen Staat mit geringem Infektionsgeschehen laut deutscher Einreiseverordnung aufgehalten, kann man zumindest auf dem Landweg ohne weiteren Papierkram einreisen.

Sollte das nicht der Fall sein, so muss vor der Ankunft ein Formular ausgefüllt werden. Die wichtigsten Ausnahmen überdies: Grenzpendlerinnen und -pendler sowie Transite. Auf dem Luftweg allerdings braucht es laut ÖAMTC-Reiseexpertin Magdalena Draxler im Ö1-Morgenjournal am Montag schon noch einen „3-G“-Nachweis.

Rückreise nach Österreich

Am Donnerstag tritt der „Europäische Grüne Pass“ – es handelt sich um einen QR-Code in einem PDF-Dokument – offiziell in Kraft. In Österreich kann man sich diesen schon via Bürgerkarte bzw. Handysignatur auf digitalem Wege holen, was das (Rück-)Reisen jedenfalls erleichtern dürfte, denn bei der Einreise nach Österreich muss ein „3-G“-Nachweis erbracht werden. Alternativ kann auch der Hausarzt bzw. die Hausärztin sowie eine Apotheke das Zertifikat mit dem Herzeigen der E-Card ausdrucken. Gültig ist der „Grüne Pass“ bereits jetzt.

Fotostrecke mit 2 Bildern

Screenshot gesundheit.gv.at
www.gesundheit.gv.at
Auf Gesundheit.gv.at findet sich der Log-in-Button zum „Grünen Pass“ – dann kann man zwischen Bürgerkarte und Handysignatur wählen – schließlich kommt man zum Log-in: Bei Handysignatur meldet man sich via hinterlegter Handynummer und Passwort an.
Screenshot gesundheit.gv.at
www.gesundheit.gv.at
Nach der Verifizierung gelangt man zum rot-weiß-roten Ordnersymbol auf grünem Hintergrund – klickt man auf „Grüner Pass“, gelangt man zur Überblicksliste der vorhandenen Zertifikate (Impfung, Genesung, Test) – klickt man eines der Zertifikate an, öffnet sich das PDF, das man ausdrucken oder am Handy, Tablet oder Computer ablegen kann.

Inwiefern alle Staaten der EU den „Europäischen Grünen Pass“ aber als alleinigen Nachweis zur Einreise etablieren oder an den Grenzen verlangen werden, bleibt abzuwarten. Der hierzulande gängige gelbe Impfpass aber wird von keinem der genannten Länder als gültiger Nachweis erwähnt, wenngleich es wohl kein Fehler sein dürfte, ihn auf Reisen zusätzlich zum „Grünen Pass“ mitzunehmen.

Ab Donnerstag gilt dann auch für Österreich eine neue Einreiseverordnung. Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist binnen 24 Stunden ein CoV-Test vorzunehmen. Bei der Einreise aus Risikoländern ist jedenfalls ein negatives Ergebnis eines CoV-Tests mitzuführen, eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Verordnung tritt am 31. August 2021 außer Kraft.