Sterbehilfe: Dialogforum veröffentlichte Schlussbericht

Ein Gesetz zur Neuregelung des assistierten Suizids dürfte noch länger auf sich warten lassen. Das Justizministerium hat heute den Schlussbericht zum dafür eingerichteten Dialogforum veröffentlicht.

Wie schon im Vorfeld der Veranstaltung gehen die Standpunkte, wie man mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) umgehen soll, weit auseinander. Die Höchstrichter hatten im Dezember die Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung als unzulässig erklärt.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte ursprünglich angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids noch vor dem Sommer zu präsentieren. Diese Frist ist nun verstrichen, im Justizministerium fehlt derzeit noch der politische Auftrag dafür.

Auch der Schlussbericht des Dialogforums kann eine koalitionäre Einigung nicht ersetzen. Bei der mehrtägigen Onlinediskussion ging es lediglich darum, Standpunkte zu erörtern.

Nur wenige Überschneidungen

Vertreterinnen und Vertreter wissenschaftlicher Organisationen, Kirchen und religionsnaher Vereine sowie ziviler Organisationen haben nun ihre Standpunkte dargelegt. Konsens konnte nur in wenigen Punkten erzielt werden.

Einigkeit gibt es unter anderem in der Frage, dass das Netzwerk der Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut gehört. Offen ist aber auch hier die Frage der Finanzierung. Auch dass es vor einem solchen Schritt umfassende Aufklärung geben soll, finden so gut wie alle Teilnehmer.

Weitgehend ähnlich sind die Standpunkte, dass die Entscheidung zum assistierten Suizid nur von Menschen getroffen werden kann, die dazu auch unbeeinflusst fähig sind.

Spruch des VfGH könnte im Jänner schlagend werden

Keine Rolle im derzeitigen Gesetzgebungsprozess spielt derzeit übrigens die verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen, welche der VfGH nicht aufgehoben hat. Das hatte zuletzt die katholische Bischofskonferenz gefordert.

Sollte die Regierung übrigens keine neue gesetzliche Regelung zusammenbringen, wird der Spruch der Verfassungsrichter im Jänner kommenden Jahres so oder so schlagend.

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