EU genehmigt Errichtung heimischer Stromnetzreserve

Die EU-Kommission hat die von Österreich geplante Errichtung einer Netzreserve für den heimischen Strommarkt nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die EU-Behörde sei im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die bis Ende 2025 geltende „Maßnahme angesichts der strukturellen Engpässe im österreichischen Stromnetz, die ausreichende Stromflüsse verhindern, erforderlich ist“, heißt es heute in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Konkret bedeutet die Regelung, dass der österreichische „Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid AG (APG) Kraftwerksbetreibern, die Stilllegungen angekündigt haben, eine Vergütung zahlen, wenn diese für die Stabilisierung des Stromnetzes wichtige Kraftwerke weiterhin bereithalten.“

Ausgeschlossen seien Kraftwerke, die mit einem der umweltschädlichsten Brennstoffe wie Steinkohle, Braunkohle oder Dieselkraftstoff betrieben werden.

Ausländische Kraftwerke sowie Aggregatoren können hingegen ebenfalls unter Vertrag genommen und aufgefordert werden, die „Stromerzeugung zu erhöhen oder zu verringern, um zur Stabilisierung des Stromnetzes beizutragen“. Auch große Stromverbraucher, zum Beispiel Industrieunternehmen, können unter Vertrag dazu aufgefordert werden, „ihren Verbrauch bei Bedarf zu senken, wofür sie ebenfalls ein Entgelt erhalten“.