Insgesamt sollten am Mittwoch und Donnerstag sieben Personen zu den Vorgängen unter der ÖVP-FPÖ-Regierung und den Ermittlungen rund um die „Ibiza-Affäre“ befragt werden. Allerdings werden nur zwei Auskunftspersonen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen: Am Mittwoch kommt Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die von der ÖVP geladen wurde, am Donnerstag Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Er steht auf der Ladungsliste der Opposition. Und die restlichen? Ihnen wurde die Ladung offiziell zugestellt, heißt es gegenüber ORF.at aus dem Parlament.
Doch sie hätten krankheitsbedingt oder weil sie sich im Ausland befinden, abgesagt. So wird etwa der frühere Alleinvorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG), Thomas Schmid, erneut nicht kommen. Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat sich wegen des Feuerunfalls auf seiner Bootstour in Kroatien entschuldigt, aber zugleich auch angeboten, sich am 15. Juli befragen zu lassen. Ebenfalls geladen wurde erneut Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher, der auch dieses Mal nicht auf der Auskunftsbank Platz nehmen wird.
Entschlagungsreigen bei Kurz-Befragung?
Erwartet wird, dass die Opposition Ex-ÖBAG-Chef Schmid für den 15. Juli in den U-Ausschuss bestellt. Der frühere Generalsekretär und Kabinettschef unter Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hatte mit seinen Chats etliche Befragungen dominiert. Denn obwohl das „Ibiza-Video“ und das darin Gesagte („Novomatic zahlt alle“) der Anstoß für die Einsetzung des U-Ausschusses war, rückte in den vergangenen Monaten die Bestellung von Schmid in den Fokus.

Zum ÖBAG-Alleinvorstand wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch Bundeskanzler Kurz am Donnerstag befragt. Seine Erstbefragung im Juni 2020 hat zu Ermittlungen wegen des Verdachts auf Falschaussage geführt. NEOS hatte eine Anzeige erstattet, weil Kurz im U-Ausschuss gesagt hatte, er habe von der Bestellung Schmids aus den Medien erfahren.
Chatprotokolle würden aber den Schluss zulassen, dass Kurz sehr wohl in den Vorgang involviert gewesen sei, so NEOS. Da Kurz als Beschuldigter geführt wird, wird es wohl zu einem Entschlagungsreigen bei der Befragung kommen. Von dem Entschlagungsrecht machte vergangene Woche auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Gebrauch. Denn er wird im großen Casinos-Komplex als Beschuldigter geführt. Dass die Opposition Fragen zum Kurz-Vertrauten stellen wird, gilt als sicher.

Korruptionsstaatsanwaltschaft erneut im Mittelpunkt
Vor Kurz wird am Mittwoch Justizministerin Zadic befragt. Die Grünen-Politikerin ist wie der Bundeskanzler bereits zum zweiten Mal im U-Ausschuss geladen. Die Ministerin soll vor allem Auskunft zum Zwist zwischen den einzelnen Ermittlungsbehörden geben. Im Fokus wird wohl auch die von der ÖVP kritisierte Aktenlieferung stehen. Andreas Hanger, Fraktionschef der ÖVP im U-Ausschuss, attackierte explizit einen Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Seiner Meinung nach wurde nämlich die für die ÖVP wichtige SMS-Korrespondenz zwischen Schmid und und dem Chef des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, zu spät geliefert. Andere Chats hingegen seien vorgelegt worden, obwohl sie Hangers Aussagen zufolge nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt seien. Die Beweismittelvorlage durchläuft allerdings einen stufenweisen Prozess. Warum Chatnachrichten vorgelegt werden, wird vonseiten der Staatsanwaltschaft begründet. Weil alles zu übermitteln ist, was „abstrakt relevant“ ist, erhält der U-Ausschuss mehr Akten, als die Staatsanwaltschaft für ihre Ermittlungen als relevant einstuft.

Die WKStA ermittelt gegen eine Reihe aktiver und ehemaliger ÖVP-Politiker. Die Ermittler und Ermittlerinnen sehen sich seit Wochen heftigen Angriffe der ÖVP ausgesetzt. So warf Hanger einem Staatsanwalt „politische Befangenheit“ vor. Zadic stellte sich zuletzt hinter die Korruptionsstaatsanwaltschaft. „Die sich wiederholenden und unqualifizierten Angriffe auf die Justiz und insbesondere auf die WKStA sind inakzeptabel“, sagte Zadic. Die grüne Ministerin wirft der ÖVP vor, „unsubstantiierte öffentliche Angriffe“ zu liefern, anstatt eine juristische Klärung ihrer Vorwürfe zu suchen.