22-Euro-Freigrenze für „China-Packerln“ fällt mit Juli

Am Donnerstag fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Dann muss für Sendungen aus Drittstaaten wie China ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig.

Abgewickelt wird das hierzulande von der Post AG, die dabei auch mitverdient. Händler in der EU und aus Österreich haben im Kampf gegen Alibaba und chinesische Händler auf Amazon Marketplace lange auf diese Regelung gedrängt.

Konkret führt die Post ab dem 1. Juli zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger.

Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgelts bzw. des Importtarifs.

Genaue Tarife noch in Planung – aber deutliche Mehrkosten

Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Website. In einer Beispielrechnung einer Handyhülle „made in China“ fallen bei einem Preis von 3,00 Euro insgesamt Kosten von 12,20 Euro an. Der Importtarif ist in diesem Fall mit 5,00 Euro angegeben.

Muss der Kunde kontaktiert werden und fehlende Unterlagen nachreichen, liegt laut Post ein Zollhindernis vor. Beispiele dafür sind ein fehlender Wertnachweis der Sendung oder ein unplausibler Warenwert.

„Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt“, erklärt die Post online. Die Höhe der drohenden Entgelte listet das Unternehmen nicht auf.