Zadic verringert Berichtspflichten für Staatsanwaltschaften

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verringert mit einem Erlass die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften. Dadurch sollen der Verwaltungsaufwand reduziert und die Anklagebehörden entlastet werden, hieß es heute. In Kraft tritt er mit 1. August. Über den Sommer werde zudem das Staatsanwaltschaftsgesetz überarbeitet.

Ihr sei es ein „zentrales politisches Anliegen“, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken, betonte die Justizministerin. Durch den Erlass würden zusätzliche Kapazitäten für die eigentliche Ermittlungstätigkeit frei.

Mit der im Sommer angestrebten Überarbeitung des Staatsanwaltschaftsgesetzes sollen dann generell Berichte über bedeutende Verfahrensschritte entfallen, was zu weiterer Entlastung der Staatsanwaltschaft führen soll, so Zadic.

Debatte im Zusammenhang mit „Ibiza“-Ausschuss

Über die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften war zuletzt eine Diskussion im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aufgekommen. Im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss hatten verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der WKStA über die überbordenden Berichtspflichten geklagt.

Im neuen Berichtspflichtenerlass, der grundsätzlich regelt, was die Staatsanwaltschaften an die Oberstaatsanwaltschaften und diese wiederum an das Justizministerium berichten müssen, entfällt etwa die Informationsberichtspflicht bei „offenkundig anzunehmendem Informationsinteresse der Oberinstanzen“, also etwa bei Strafverfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens bei Straftaten ohne Bezug zu ihrer beruflichen Tätigkeit.

Ebenso erübrigen sich künftig Berichte über die Anmeldung von Rechtsmitteln oder bezüglich Strafverfahren gegen bestimmte Berufsgruppen (Notare) und bei bestimmten Delikten wie Verhetzung. Auch die Berichte über „bedeutende Verfahrensschritte“ seien reduziert worden. In Zukunft soll nur noch bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen berichtet werden, hieß es.