Breite Mehrheit im Nationalrat für BVT-Reform

Die Staatsschutzreform wird kommende Woche im Nationalrat eine breite Mehrheit erhalten. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie SPÖ und FPÖ verständigten sich im heutigen Innenausschuss auf eine Vorlage, die im Anschluss gemeinsam präsentiert wurde.

Kern der Reform ist eine Trennung von Nachrichtendienst und Staatsschutz. NEOS dürfte nicht zustimmen, weil aus Sicht der Partei die parlamentarische Kontrolle nicht ausreichend ist.

Uneingeschränkt zufrieden sind auch die anderen Oppositionsparteien nicht. Wie SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner betonte, wäre seiner Partei eine klarere Trennung der beiden Aufgabenbereiche lieber gewesen. Konkret hätte man lieber den Nachrichtendienst aus der gemeinsamen Behörde herausgelöst.

Dieses Konzept einer strikteren organisatorischen Trennung hätten auch die Freiheitlichen gerne noch näher evaluiert, wie Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer ausführte. Immerhin sei das jetzige Konstrukt aber besser als beim derzeitigen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

NEOS sieht zu viele Ausnahmen

Für NEOS waren die Möglichkeiten, die dem Parlament gegeben werden, nicht genug. Zwar wird es u. a. ein Minderheitsrecht für zwei Oppositionsfraktionen geben, die neu eingerichtete weisungsfreie Kontrollkommission im Innenministerium anzurufen. Diese kann auch aus eigenem Antrieb und auf Ersuchen des Innenministers tätig werden.

Doch bestehen für die Abgeordnete Stephanie Krisper zu viele Ausnahmen, wie sie in einer eigenen Pressekonferenz betonte. Denn tätig werden kann die Kommission nicht in laufenden Verfahren und auch nicht, wenn der Rechtsschutzbeauftragte zuständig ist, also eigentlich nur in historischen Fällen.

Koalition gibt sich zufrieden

ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer hofft dagegen, dass man NEOS doch noch überzeugen kann. Er hob unter anderem die Fallkonferenzen mit Behörden, Bildungs- und Deradikalisierungsorganisationen hervor, die im Staatsschutz nun nach Vorbild der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen etabliert werden, ebenso den besonderen Schutz klassifizierter Nachrichtendienst-Infos, wo man eine Regel wie bei Rechtsanwälten eingezogen habe.

Seitens der Grünen betonte Mandatar Georg Bürstmayr, dass die Reform ohne erweiterte Kompetenzen für den Staatsschutz auskomme. Die Grundrechte würden nicht weiter belastet, auch kämen keine Instrumente wie der „Bundestrojaner“. Außerdem gebe es eine Whistleblower-Stelle und eine starke Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle und eben die Kontrollkommission. Das dreiköpfige Gremium wird vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit bestimmt.