Steuerstundungen laufen aus

Die in der CoV-Krise gestundeten Steuern und Abgaben müssen ab Juli zurückgezahlt werden. Der heutige 30. Juni ist der letzte Tag, an dem Unternehmen in FinanzOnline eine Ratenzahlung für die Steuerschulden beantragen können.

Aufgrund der in den ersten drei Monaten niedrigen Raten von nur 0,5 oder 1,0 Prozent rechnet Peter Bartos, Chef der Steuerberatungskanzlei BDO, bis September mit keiner Insolvenzwelle. Zurückfallen könnten die Steuerschulden auf die Geschäftsführer.

Mögliche persönliche Haftung

Geschäftsführerinnen und -führer von Unternehmen, die zahlungsunfähig werden, könnten nämlich persönlich für die Steuerschulden des Unternehmens haften, weil sie bei der Stundung angeben mussten, dass die Stundung die Einbringlichkeit der Schuld nicht gefährdet.

Geschäftsführer müssten dann den Gegenbeweis antreten, um nicht privat zur Kasse gebeten zu werden – ein Damoklesschwert, das über den Geschäftsführern schwebe, wie Bartos gegenüber der APA sagte.

„Wir raten unseren Kunden deshalb, wenn möglich umzuschulden.“ Dass es hier eine Ausnahmebestimmung aufgrund der Pandemie geben könnte, dafür gebe bisher keine Anzeichen. Bartos empfiehlt auch, die Raten fristgerecht zu bezahlen, gerate man in Verzug, würde die Finanz nämlich den gesamten Betrag fällig stellen.

Nur noch Firmen, die es brauchen, haben Stundungen

Generell würden nur noch Unternehmen Steuern gestundet haben, die diese Liquidität aufgrund der Krise wirklich brauchen. All jene, die nur sicherheitshalber die Steuerstundungen beantragt hatten und gemerkt haben, dass es sich trotz der Pandemie ausgeht, hätten bereits die ausständigen Steuern nachgezahlt.

Da ab Juli Zinsen von 2,0 Prozent bei den Steuern und 1,38 Prozent bei den Sozialversicherungsbeiträgen anfallen, sei diese Form der Liquidität betriebswirtschaftlich für viele ohnehin nicht mehr sinnvoll. Insbesondere weil viele Banken mit 1. August von Firmen Strafzinsen von 0,5 Prozent in Form von Verwahrungsentgelten verlangen, wie Bartos sagte.

In den von der Pandemie besonders stark betroffenen Branchen wie Gastronomie und Tourismus sowie in Teilen des Handels wird die Ratenzahlung über die nächsten drei Jahre vielen helfen, finanziell wieder auf Beine zu kommen, aber nicht allen, schätzt Bartos. Wenn sich das Geschäft nicht erholt, werde es schwer, neben den laufenden Kosten die Raten zu begleichen.

5,7 Mrd. an gestundeten Steuern

Per 10. Juni waren laut Finanzministerium Steuern in der Höhe von 5,7 Mrd. Euro gestundet oder herabgesetzt. Für Bartos spannend sei die Frage, wie viel davon nach dem 1. Juli noch offen ist. Eine Prognose, auf wie viel Geld der Staat aufgrund von Insolvenzen sitzen bleiben wird, traut sich der Unternehmensberater nicht zu.

Die OECD hatte kürzlich gewarnt, die in Form von Krediten oder Stundungen gewährten CoV-Hilfen nicht zu schnell zurückzufordern, um keine Insolvenzwelle auszulösen und den Aufschwung nicht zu gefährden. Für Bartos ist mit der Ratenzahlung und der anfänglichen „Safety-Car-Phase“ ein guter Mittelweg gewählt worden.