Kurzarbeit ab Anfang Juli mit zwei Varianten

Ab 1. Juli gibt es zwei verschiedene Coronavirus-Kurzarbeitsmodelle, einerseits eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe. AMS-Chef Johannes Kopf erwartet durch das Auslaufen der Kurzarbeitsphase vier Ende Juni keinen deutlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen. „Ich begrüße, dass wir schrittweise aussteigen“, sagte Kopf zur APA.

Kurzarbeit sei ein Medikament und habe Nebenwirkungen, etwa dass Strukturveränderungen zwischen Branchen und Betrieben nicht passieren würden. Die Coronavirus-Kurzarbeitsphase fünf kann ab Mitte Juli beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden.

Kaum Änderungen für Arbeitnehmer

Das unveränderte CoV-Kurzarbeitsmodell gilt für Betriebe, die im dritten Quartal 2020 gegenüber dem dritten Quartal 2019 einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent hatten. Es gilt vorläufig bis Ende Dezember 2021.

Die Mindestarbeitszeit beträgt weiterhin 30 Prozent, es gibt aber Ausnahmen im Einzelfall. Das CoV-Kurzarbeitsübergangsmodell gilt für alle Betriebe vorläufig bis Juni 2022 und beinhaltet einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe. Die Mindestarbeitszeit beläuft sich auf 50 Prozent.

Für die Arbeitnehmer in beiden Kurzarbeitsvarianten ändert sich gehaltstechnisch nichts. Die Nettoersatzrate – 90 Prozent, 85 Prozent oder 80 Prozent je nach Einkommenshöhe – bleibt unverändert. Neu ist bei der CoV-Kurzarbeit ein verpflichtender Urlaubsverbrauch von einer Woche je angefangene zwei Monate Kurzarbeit.

Kocher erwartet 100.000 bis 120.000 Kurzarbeitende

Für die Kurzarbeitsphase fünf ab Juli erwartet Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) laut aktuellen Schätzungen 100.000 bis 120.000 Kurzarbeitende, davon 20.000 bis 30.000 Personen in von der Krise schwer betroffenen Unternehmen. Für die Phase vier der Kurzarbeit liegt die Anzahl der abgerechneten und geförderten Personen laut Arbeitsministerium seit April derzeit bei rund 250.000.

Im Juli startet das AMS auch das „Sprungbrett“-Programm für Langzeitarbeitslose. 50.000 der rund 150.000 Langzeitbeschäftigungslosen sollen mit der Initiative bis Ende 2022 wieder einen Job finden. Für das Programm hat die türkis-grüne Regierung vorerst 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Geplant sind eine Eingliederungsbeihilfe für Langzeitbeschäftigungslose und gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. Lohnzuschüsse für Betriebe, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen, seien ein „gutes Konzept“, so AMS-Chef Kopf.