Belfaster Gericht wies Klage gegen Brexit-Abkommen ab

Das Oberste Gericht von Belfast hat eine Klage gegen das im Brexit-Abkommen mit der EU vereinbarte Nordirland-Protokoll abgewiesen. Der zuständige Richter Adrian Colton wies gestern alle Argumente der Klägerinnen und Kläger zurück. Den probritischen Unionisten sind die Zollregelungen des Protokolls ein Dorn im Auge, weil sie de facto eine Seegrenze zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs schaffen.

In ihrer Klageschrift argumentierten sie, dass Kontrollen zwischen Nordirland und Großbritannien gegen den Unionsvertrag von 1800 verstießen, der die Königreiche Irland und Britannien vereinte. Auch sei das Nordirland-Protokoll nicht mit dem Karfreitagsabkommen von 1998 vereinbar. Mit dem Abkommen war der blutige Nordirland-Konflikt überwunden worden.

In den Brexit-Verhandlungen mit der EU war das Nordirland-Protokoll explizit zum Schutz des Karfreitagsabkommens aufgesetzt worden. Es soll sicherstellen, dass nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU keine Zollkontrollen zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland eingeführt werden. Denn das könnte nach Einschätzung beider Seiten zu einem Wiederaufflammen des Nordirland-Konflikts führen. Stattdessen soll zwischen Großbritannien und Nordirland kontrolliert werden.

Rückschlag für Unionisten

Richter Colton urteilte nun, dass diese Zollkontrollen nicht gegen das Karfreitagsabkommen verstoßen. Darüber hinaus stehe das Nordirland-Protokoll zwar durchaus im Konflikt mit dem Unionsvertrag von 1800. Aber das Brexit-Abkommen habe diesen Vertrag teilweise außer Kraft gesetzt.

Das Urteil ist ein schwerer Rückschlag für die probritischen Unionisten, die befürchten, durch das Protokoll werde der Weg zur Wiedervereinigung Nordirlands mit der Republik Irland geebnet. Sie können noch gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Der Fall könnte am Ende vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens landen.