Das Land Wien hat die Zusage einer Einbürgerung, die eine Estin vom Land Niederösterreich erhalten hatte, wegen Verwaltungsübertretungen der Frau widerrufen. Das stehe nicht mit dem EU-Recht in Einklang, so der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Mehr dazu in noe.ORF.at