Widerruf von Einbürgerungszusicherung unzulässig

Das Land Wien hat die Zusage einer Einbürgerung, die eine Estin vom Land Niederösterreich erhalten hatte, wegen Verwaltungsübertretungen der Frau widerrufen. Das stehe nicht mit dem EU-Recht in Einklang, so der Europäische Gerichtshof (EuGH).

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