„Raserpaket“ im Verkehrsausschuss beschlossen

Das „Raserpaket“ hat gestern den Verkehrsausschuss des Nationalrates passiert. Unter anderem soll damit die Entziehungszeit der Lenkberechtigung bei Schnellfahren deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert werden. Die Abgeordneten der FPÖ stimmten gegen das Paket, weil sie bei der Festlegung des Strafmaßes ein Ungleichgewicht sehen.

Neben den Maßnahmen zum Führerscheinentzug sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts jedenfalls als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen“ definiert werden. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der „besonders gefährlichen Verhältnisse“ in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen.

Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden.

Gewessler will an Lösungen arbeiten

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sagte, mit dem Gesetzespaket reagiere man auf besonders tragische Fälle, die durch Rasen verursacht wurden. Die Bundesländer hätten sich sehr intensiv eingebracht, wofür sie ausdrücklich danke. Bei der Höhe der Strafen liege Österreich immer noch deutlich unter einigen Nachbarländern, gab die Ministerin zu bedenken.

Die rechtliche Frage der Abnahme von Fahrzeugen, mit denen man in einigen Ländern bereits gute Erfolge erziele, werde noch geprüft. Sie hoffte, dass sie dem Parlament bis Jahresende mit dem zweiten Teil des Pakets dazu Lösungen vorlegen könne.

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hatten die Strafverschärfungen bei ihrer Präsentation im März zwar begrüßt, aber weitere Maßnahmen gefordert. Unter anderem werde der Führerschein weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen, auch fehle die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem, wurde kritisiert.