Einwegplastik-Richtlinie endet

Die Frist zur Umsetzung der EU-Einwegplastik-Richtlinie endet heute. Österreich wird diese allerdings nicht fristgerecht umsetzen, denn die Richtlinie wird durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung geregelt, die sich derzeit in Begutachtung befinden und „ehestmöglich in Kraft treten werden“, wie es in einer Aussendung des Umweltministeriums hieß.

Von Wattestäbchen bis Plastikbesteck

Österreich hat die EU-Kommission bereits über diesen Zeitplan informiert. „Das Einwegplastikverbot umfasst Produkte, die am häufigsten achtlos in die Umwelt weggeworfen werden. All das sind Dinge, die wir eigentlich gar nicht brauchen und nur äußerst kurz verwendet werden und dann ganz oft in unserer Natur und in unseren Seen landen. Mit dieser Richtlinie wird ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung der Umweltschäden durch Littering gesetzt und insbesondere Plastik in unseren Gewässern verringert“, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Verboten sind dann: Wattestäbchen, Plastikbesteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, bestimmte Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol EPS bzw. „Styropor“ sowie EPS-Getränkebehälter.

Ausgenommen vom Verbot sind Wattestäbchen und Trinkhalme, wenn sie als Medizinprodukte gelten. EU-weit wird von einer Reduktion von mindestens 500 Millionen Stück Einwegkunststoffprodukte ausgegangen.