Asyl: Bundesverwaltungsgericht plädiert für „Versachlichung“

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) will sich nicht mehr am „Pingpong der Schuldzuweisungen“ im Fall der getöteten 13-Jährigen beteiligen. Das Mädchen wurde mutmaßlich von mehreren teils vorbestraften Afghanen missbraucht und getötet. Man sei um „Versachlichung“ bemüht und beabsichtige deshalb nicht, Verfahren über die Medien zu führen, hieß es heute auf Anfrage der APA aus dem Gericht.

Das Innenministerium hatte sich zuletzt darüber beschwert, dass man zwei der Verdächtigen trotz Vorstrafen nicht habe abschieben können, weil das BVwG jahrelang nicht über deren Beschwerde gegen die Abschiebung entschieden habe.

Das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies gestern per Aussendung auch „irreführende Behauptungen“ zurück, wonach man in diesem Fall die Möglichkeit der „Aberkennung der aufschiebenden Wirkung“ gehabt habe oder die Gerichtsentscheidung über die Beschwerde gegen die Abschiebung beschleunigen hätte können.

Das Bundesverwaltungsgericht wäre gesetzlich prinzipiell zu einer Entscheidung binnen drei Monaten verpflichtet gewesen, ein Fristsetzungsantrag sei daher eigentlich nicht notwendig.

BVwG: Überhang an Verfahren

Im Gericht bestreitet man die Verzögerung grundsätzlich auch gar nicht: Man sei mit einem Überhang an Verfahren konfrontiert, weshalb nicht alle fristgerecht entschieden werden könnten, bekräftigte ein Sprecher.

Der Höchststand seien 2019 rund 40.000 Verfahren gewesen, davon etwa 80 Prozent Asylverfahren. Die rund 200 Richterinnen und Richter am BVwG fällten jährlich zwischen 25.000 und 27.000 Entscheidungen, so der Sprecher. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Verfahrensrückstand abzubauen.“