CoV-Hilfen: Vereine können Gelder aus NPO-Fonds beantragen

Die von der Pandemie betroffenen Non-Profit-Organisationen können ab 8. Juli bei dem von der Bundesregierung eingerichteten NPO-Fonds nun für das erste und zweite Quartal 2021 Unterstützung beantragen. Bis spätestens 15. Oktober können die Anträge auf der Website Npo-fonds.at elektronisch eingereicht werden. Die Regierung hatte die Verlängerung des Fonds bis Jahresende sowie dessen Aufstockung um 35 Mio. Euro bereits Mitte Juni bekannt gegeben.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem Sportvereine, Kulturvereine, Umweltschutz-NGOs oder anerkannte Glaubensgemeinschaften sowie Freiwillige Feuerwehren, die im ersten Halbjahr 2021 noch mit coronavirusbedingten Einbußen zu kämpfen hatten. Gefördert werden Fixkosten wie Mieten oder Betriebskosten bis maximal zur Höhe des Einnahmenverlustes im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019. Darunter fallen auch coronavirusbedingte Mehrkosten und angelaufene Kosten für Veranstaltungen, die wegen des Lockdowns nicht stattfinden konnten, so die Regierung in einer Aussendung.

Bis zu einer Höhe von 12.000 Euro werden (anderweitig nicht abgedeckte) Kosten für CoV-Tests erstmals auch unabhängig von einem Einnahmenentfall ersetzt. Für Basispersonalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für unaufschiebbare Investitionen und Reparaturen erhalten die Organisationen zudem einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von zehn Prozent der Einnahmen von 2019.

Bisher 490 Mio. Euro ausbezahlt

Bisher wurden rund 490 Millionen Euro über diese Schiene ausbezahlt, gaben Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Tourismus- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) via Aussendung bekannt. „Der NPO-Fonds hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Vereine, Hilfsorganisationen und Freiwilligenorganisationen jetzt wieder neu durchstarten können“, das würden sowohl die Antragszahlen als vor allem auch die positiven Rückmeldungen zeigen, so Kogler.

„Gerade die ersten Monate dieses Jahres waren aber noch mit sehr vielen Einschränkungen verbunden, und daher lade ich alle Betroffenen ein, die Unterstützung weiterhin zu nutzen und ab 8. Juli einen Antrag zu stellen.“ Köstinger verwies darauf, dass bisher rund 22.000 gemeinnützigen Einrichtungen profitieren konnten. „Unser Ziel ist, jenen unter die Arme zu greifen, die Anfang des Jahres noch vom Lockdown betroffen waren und die nach wie vor Unterstützung brauchen“, so die Ministerin.