Maßnahmenvollzug: Kritik an Details des Begutachtungsentwurfs

Das Gesetzespaket zur Reform des Maßnahmenvollzugs hat in der heute abgelaufenen Begutachtung grundsätzlich überwiegend positive Reaktionen hervorgerufen, Kritik ist aber an Details und Umfang gekommen.

Ziel der Reform ist es, dass jene Menschen, bei denen es aufgrund ihrer Gefährlichkeit notwendig ist, weiter im Maßnahmenvollzug untergebracht werden. Jene, bei denen es hingegen nicht notwendig ist, sollen besser im regulären Gesundheitssystem versorgt werden.

RH und Volksanwaltschaft fehlen „wesentliche Inhalte“

Grundsätzliche Kritik an dieser Reform kommt vom Rechnungshof (RH) und der Volksanwaltschaft. Beiden fehlt vor allem ein Entwurf für ein eigenes Maßnahmenreformgesetz. Allerdings wird in den Erläuterungen schon festgehalten, dass ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz bereits geplant sei. Für den Rechnungshof fehlen allerdings im vorliegenden Gesetzespaket „wesentliche Inhalte“, insbesondere die Trennung zum Strafvollzug.

Die Arbeiterkammer beurteilt die Reform zwar in ihrer Tendenz grundsätzlich positiv, aber nicht ausreichend, um die derzeitigen Missstände zu beseitigen. Vor zusätzlichen Kosten warnt der Dachverband der Sozialversicherungsträger.

„Wegsperren alleine nicht Lösung des Problems“

Kritische Stellungnahmen brachte die Begutachtung auch zur Aufnahme von Terroristen in den Maßnahmenvollzug. So hält die Arbeiterkammer fest, dass – aus rückfallspräventiven Gründen – auch umfassende Deradikalisierungsmaßnahmen angeboten werden müssten, „zumal Wegsperren alleine nicht die Lösung des Problems sein wird“. Und der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt urgiert eine Begründung in den Erläuterungen, warum terroristische Straftäter im Maßnahmenvollzug untergebracht werden.

Die Vereinigung der Staatsanwälte befürchtet nicht nur, dass künftig zu wenige qualifizierte Sachverständige zur Verfügung stehen werden. Künftig muss während der gesamten Dauer der Hauptverhandlung im Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ein Sachverständiger anwesend sein. Die Staatsanwälte verweisen auch darauf, dass wohl von keinem Sachverständigen beantwortet werden kann, ob eine Person in der Zukunft einen Mord begehen werde.

Der Rechtsanwaltskammer sind die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung zu strikt formuliert. Nach Ansicht der Rechtsanwälte würden sie dazu führen, dass weniger Personen in den Maßnahmenvollzug übernommen werden, diese jedoch länger in der Maßnahme angehalten werden, als das derzeit der Fall ist.