Am Montag aktualisierte das Nationale Impfgremiums (NIG) seine Anwendungsempfehlung für Schutzimpfungen: Kreuzimpfungen sollen auf Patientenwunsch angeboten werden. Dabei handle es sich aber weiterhin um eine „Off-Label-Anwendung“, betonte das NIG. Auch schwere Nebenwirkungen beim Erststich rechtfertigen einen Impfstoffwechsel. In mehreren Ländern wird diese Kreuz- oder Mischimpfung bereits durchgeführt, in Deutschland wird sie auch von der zuständigen Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.
Denn nach aktuellen Studienergebnissen ist die Immunantwort nach heterologem Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) der Immunantwort nach homologer Vaxzevria-Impfserie (zwei Impfstoffdosen Vaxzevria von AstraZeneca) deutlich überlegen, heißt es in der STIKO-Empfehlung. „Ich würde als Zweitimpfung empfehlen, einen mRNA-Impfstoff zu wählen“, sagte Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal.
„Wichtig ist, dass man sich zweimal impfen lässt“
Die Studienergebnisse sind laut Szekeres „sehr ermutigend. Es macht aber auch nichts, wenn man sich zweimal mit demselben Impfstoff impfen lässt. Wichtig ist, dass man sich zweimal impfen lässt“, sagte der Ärztekammer-Präsident. Durch das heterologe Schema könne auch der Abstand zwischen den Impfungen verkürzt werden, sagte Szekeres. Er geht davon aus, dass das Nationale Impfgremium eine „Meinung abgeben wird, die ähnlich ausfallen wird wie in Deutschland, dass man den Wechsel auch empfehlen kann und wird“.
Impfung für Genesene nach vier Wochen empfohlen
Das NIG ergänzte in seiner aktualisierten Anwendungsempfehlung für die CoV-Schutzimpfung auch den Passus, dass drei Tage nach der Impfung körperliche Schonung empfohlen wird, Leistungssport sollte überhaupt vermieden werden. Außerdem wird die Impfung für von Covid-19 genesene Personen nunmehr bereits vier Wochen nach der Infektion oder Erkrankung eindeutig empfohlen. Zuletzt hatte das NIG vor knapp zwei Wochen festgehalten, dass eine Impfung für Genesene möglich sei. Grund für die nunmehrige Empfehlung ist die Ausbreitung der infektiöseren Delta-Variante.
Für Genesene ist eine einmalige Impfung ausreichend. Insbesondere im internationalen Reiseverkehr kann eine zweite Dosis aber auch vorgeschrieben sein. In solchen Fällen soll diese auch gegeben werden, entspricht das doch der Zulassung und darf nicht vorenthalten werden, schreibt das NIG. Bei Genesenen ist jedoch bei einer zweimaligen Impfung eine erhöhte Rate an Impfreaktionen möglich.
Was tun bei nicht in EU zugelassenen Impfstoffen?
Erstmals äußerte sich das Nationale Impfgremium auch zum Vorgehen bei Personen, die mit nicht in der EU zugelassenen Vakzinen geimpft wurden. Dazu gehören beispielsweise der russische Impfstoff „Sputnik V“ und der chinesische von Sinopharm. Bei Personen, die mit solchen Impfstoffen immunisiert wurden, „kann eine Nachimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gemäß dem jeweiligen Impfschema erwogen werden“, schreibt das NIG in seiner Empfehlung. In der EU zugelassen sind bisher vier Impfstoffe: die mRNA-Impstoffe Comirnaty von Biontech und Pfizer und Spikevax von Moderna sowie die Vektorimpfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca und jener von Johnson & Johnson.