„Zisch“: Geräusch von Getränkedosen darf keine Marke sein

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat heute in einer skurrilen Angelegenheit entschieden: Die Ardagh Metal Beverage Holdings, Herstellerin von Getränkeflaschen und -dosen, hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem das Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) ihren Wunsch nach einer Klangmarke abgelehnt hatte.

Ardagh wollte das Geräusch, das beim Öffnen einer Dose mit einem kohlensäurehaltigen Getränk entsteht, als Unionsmarke eintragen lassen. Das Unternehmen hatte dazu eine Audiodatei übersandt, die den Klang des Öffnens, gefolgt von etwa einer Sekunde ohne Geräusch und einem Prickeln von etwa neun Sekunden wiedergab. Das EUIPO hatte das Begehr allerdings abgelehnt. Für eine solche Markeneintragung fehle schlicht die Unterscheidungskraft. Ardagh wandte sich daraufhin an das EU-Gericht, hatte hier allerdings auch keinen Erfolg.

Das Gericht wies darauf hin, dass es sich bei dem Geräusch um ein funktionelles handle. Dosen machten eben ein solches Geräusch beim Öffnen. Zudem könne nicht davon ausgegangen werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Dosenmarke allein am Geräusch erkennen könnten. Ardagh steht noch ein Weg im Kampf um die Markeneintragung offen: Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel einlegen.