ÖVP-Justizsprecherin Steinacker wird ausgeliefert

Der Nationalrat wird morgen die Verfolgung von ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermöglichen.

Sie selbst erklärte sich in einem Statement mit dieser Vorgangsweise einverstanden: „Für mich wäre eine Auslieferung die richtige Entscheidung, da ich mir nichts zuschulden habe kommen lassen.“

„Rasche Aufklärung“

Wie Steinacker sagte, stelle sie sich jetzt schon dem Verfahren und übermittle darum heute eine umfangreiche Stellungnahme an die WKStA: „Somit ist es in meinem Interesse, dass meine Immunität zur raschen Aufklärung aufgehoben wird.“

Das sollte kein Problem sein, da die anderen Fraktionen dem Vernehmen nach bei der Plenarsitzung des Nationalrats eine Verfolgung ermöglichen wollten, obwohl ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit Steinackers besteht.

Vorwurf: Unverhältnismäßig entlohnt

Gemäß Bundes-Verfassungsgesetz gilt übrigens die Zustimmung zur Aufhebung der Immunität als erteilt, wenn der Nationalrat innerhalb von acht Wochen nicht darüber entschieden hat. Der Antrag der WKStA lag seit 20. Mai im Nationalrat, also seit knapp sieben Wochen.

Die Justizsprecherin soll als „Generalbevollmächtigte“ der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein, vermuten die Ermittler und sehen einen Anfangsverdacht der Untreue und Vorteilsnahme.