Strache-Prozess: Weitere Spende Grubmüllers bestätigt

Der Bestechungsprozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache um die Privatklinik Währing ist heute fortgeführt worden.

Zu Beginn des dritten Prozesstages im Landesgericht Wien bestätigte Helmut Grubmüller, der Verteidiger von Walter Grubmüller, eine weitere Spende des Klinikbetreibers in Höhe von 2.000 Euro im Jahr 2016 an die FPÖ, was erst am Vortag bekanntgeworden war. Erste Zeugin war Ex-FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch.

Der Vorwurf der Anklage gegen Strache lautet, der damalige FPÖ-Chef soll dafür gesorgt haben, dass Grubmüllers Klinik während der türkis-blauen Koalition in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde.

Das hatte zur Folge, dass die Einrichtung Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen konnte. Als Gegenleistung für die Änderung des ASVG und des PRIKRAF-Gesetzes soll Grubmüller der Bundes-FPÖ am 29. August 2017 eine Spende von 10.000 Euro überwiesen haben. Beide Angeklagte weisen die Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Belakowitsch: Nur kurz mit PRIKRAF befasst

Auch Belakowitsch wurde gefragt, wie sie mit dem Thema PRIKRAF konfrontiert worden war. Sie sei nur im Zuge einer Pressekonferenz kurz damit befasst gewesen, dann sei das Thema an ihren Kollegen, den Juristen Johannes Hübner, gewandert. Inhaltlich sei es um die „Ungerechtigkeit“ gegangen, dass mehrere Privatkliniken aus dem PRIKRAF ausgeschlossen gewesen seien – die Privatklinik Währing sei nur ein Beispiel dafür gewesen.

Der vor der Regierungszeit der FPÖ eingebrachte Initiativantrag zur Einbindung sämtlicher Privatkliniken in den PRIKRAF sei eine „einfache Willenskundgebung“ ohne Chance auf Umsetzung und somit „politisch sinnlos“ gewesen, so Belakowitsch, die den Antrag selbst eingebracht hatte. Aber es „war natürlich auch Wahlkampf“, und der Einsatz für Gerechtigkeit habe zur „Stoßrichtung“ der Freiheitlichen gehört. Dass ein Fachreferent den Gesetzestext formuliere, sei Usus.

Konfrontiert wurde Belakowitsch auch mit ihrer Aussage bei ihrer Einvernahme, die Spende Grubmüllers könnte Anlass für Straches Engagement für die Privatklinik gewesen sein. Derartig große Spenden gebe es ja nicht oft, meinte sie nun dazu. Über Straches Einsatz für die Privatklinik habe sie sich damals schon gewundert, manchmal habe ihr einstiger Parteichef aber Themen gehabt, die ihm besonders wichtig gewesen seien und ihn „nicht losgelassen“ hätten.

Hartinger-Klein als Zeugin

Als derzeitigen Beruf gab Ex-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die als dritte Zeugin an der Reihe war, „Studentin“ an. Die einstige Ressortchefin berichtete von zwei Treffen mit Grubmüller, ein erstes im Jänner 2018 und ein weiteres im darauffolgenden März im freiheitlichen Klub.

Der Klinikbetreiber hatte sich unter anderem über ungerechte Behandlung beschwert. Sie habe ihm klargemacht, dass etwa Schönheitsoperationen von der Versicherung grundsätzlich nicht abgerechnet würden. Die Erhöhung des PRIKRAF sei damals kein Thema gewesen.

Dass sich Strache für „jemanden, der schlecht behandelt wurde“ – also Grubmüller –, eingesetzt hat, habe sie wohl mitbekommen, berichtete Hartinger-Klein. Persönliche Gespräche mit dem damaligen Vizekanzler habe es aber nicht gegeben. Die Erhöhung des Fonds sei in der Regierungsarbeit außerdem lediglich ein Randthema gewesen. Von einer möglichen Spende für das Gesetz habe sie keine Wahrnehmung, so Hartinger-Klein, die laut eigener Aussage seit dem „Ibiza-Video“ von Strache „enttäuscht“ ist. Davor sei das Verhältnis „sehr kollegial“ gewesen, Strache habe sie „als Fachkraft geholt“.

Urteil für morgen angepeilt

Richterin Claudia Moravec-Loidolt peilt für morgen ein Urteil an – ob sich der Fahrplan ausgehen wird, ist aber offen.