Nationalrat regelte Pädagogenquereinstieg neu

Der Nationalrat hat heute eine bunte Bildungsnovelle abgesegnet. Unter anderem werden die Zugangsbeschränkungen verlängert, wird der Quereinstieg in den Pädagogenberuf vereinfacht und es gibt neue Regelungen für Weiterbildungsstudien.

Ghostwriting von Hochschularbeiten wird verboten. Die Opposition begrüßte zwar Teile des Pakets, lehnte im Gesamten aber ab.

Was die Zugangsbeschränkungen angeht, werden diese in den Massenfächern bis 2027 verlängert, die Zahl der Plätze in der Pharmazie sogar um rund 200 reduziert.

Neue Regelung für akademische Titel

An den Hochschulen werden außerordentliche Bachelor- und Masterstudien zur Weiterbildung eingerichtet und damit die mehr als 60 unterschiedlichen akademischen Grade in diesem Bereich auf neun reduziert. Die neuen Titel sollen den ordentlichen Bachelor- und Masterstudien gleichgestellt und direkt mit den ordentlichen Studien kombinierbar sein.

Das Gesetzespaket sieht auch vor, dass Absolventen facheinschlägiger Studien mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung an den PHs zum Lehrer bzw. zur Lehrerin ausgebildet werden. Die Unis sind nur noch in die Erarbeitung der Studienpläne eingebunden.

Absolventen und Absolventinnen eines einschlägigen Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS können sich innerhalb eines Jahres zur gruppenführenden Pädagogin bzw. zum gruppenführenden Pädagogen ausbilden lassen.