Klagen gegen Israels „Nationalitätsgesetz“ abgelehnt

Israels Höchstgericht hat heute 15 Klagen gegen das umstrittene „Nationalitätsgesetz“ zurückgewiesen. Das Gesetz war 2018 verabschiedet worden und verankert den Status Israels als jüdischen Nationalstaats. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen hatten dagegen geklagt, weil es die arabische Minderheit diskriminiere. Etwa 20 Prozent der israelischen Bürgerinnen und Bürger sind Araber.

Das Gesetz legt etwa fest, dass der Bau jüdischer Gemeinden in Israel besonders gefördert werden soll. Hebräisch wurde zur offiziellen Landessprache erklärt, während Arabisch – bisher zweite Amtssprache – nur noch einen „Sonderstatus“ erhielt.

Zehn von elf Richtern waren jedoch der Ansicht, dass das Höchste Gericht sich nicht in den Entscheidungsprozess einmischen sollte. Das „Nationalitätsgesetz“ sei als Teil einer entstehenden Verfassung in Israel zu sehen, hieß es in der veröffentlichten Urteilsbegründung.

Ziel sei es dabei, „die jüdische Identität des Staates festzulegen, ohne der demokratischen Identität zu schaden“. Einer der Richter war jedoch der Ansicht, das Gesetz widerspreche Israels demokratischen Grundsätzen und müsse aufgehoben werden.

Die Organisation Adalah, die die Interessen der arabischen Minderheit in Israel vertritt, kritisierte die Entscheidung des Höchstgerichts. Das Gericht habe „die jüdische Überlegenheit und die Rassentrennung als grundlegende Leitlinien des israelischen Regimes“ gebilligt.