Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache auf der Anklagebank im großenen Schwurgerichtssaal im Landesgericht Wien
APA/Herbert Neubauer
Strache-Prozess

WKStA dehnt Strafantrag aus

Am vierten Prozesstag hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Strafantrag gegen den ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller ausgedehnt. Im Fokus sind nun zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro, die an die FPÖ im Gegenzug für „die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts“ geflossen sein sollen. Die Verhandlung wurde am Freitag auf Ende August vertagt.

Am Donnerstag, dem dritten Prozesstag, hatte Grubmüller eine weitere Spende in Höhe von 2.000 Euro bereits im Jahr 2016 an die FPÖ bestätigt. Zuvor war nur eine Spende in Höhe von 10.000 Euro bekannt gewesen. Strache wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Vizekanzler für eine Parteispende Grubmüllers ein Gesetz auf den Weg gebracht zu haben, damit die Privatklinik in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wird.

Dann hätte die Einrichtung Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen können. Grubmüller hatte sich immer wieder beschwert, dass er mit seiner Privatklinik benachteiligt sei, weil er nicht in den PRIKRAF eingegliedert sei. Als Gegenleistung soll Grubmüller der Bundes-FPÖ im August 2017 eine Spende in Höhe von 10.000 Euro überwiesen haben. Bezüglich der Überweisung von 2.000 Euro sagte Strache, dass er dazu keine Erinnerung habe. Diese Zahlung sage ihm „gar nichts“. Er könne sich „nicht an dieses Momentum erinnern“.

Die Angeklagten Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und Klinik-Betreiber Walter Grubmüller im großenen Schwurgerichtssaal im Landesgericht Wien
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Die beiden Angeklagten: Ex-Vizekanzler Strache (l.) und Grubmüller

„Faktische Einflussnahme“

Die WKStA wirft Strache und Grubmüller Korruption und Gesetzeskauf vor. Strache soll das Geld als damaliger FPÖ-Klubobmann angenommen und im Gegenzug für einen Gesetzwerdungsprozess gesorgt haben, damit die Privatklinik Währing auch in den PRIKRAF aufgenommen wird.

Das soll Strache mittels „faktischer Einflussnahme“ auf seinen Parteifreund Johannes Hübner gelungen sein, einen Juristen, der eine rechtliche Prüfung im Vorfeld eines selbstständigen Initiativantrags der oppositionellen FPÖ vorgenommen und in weiterer Folge zur erfolgten gesetzlichen Umsetzung beigetragen habe, führte Oberstaatsanwältin Silvia Thaller aus.

Darüber hinaus soll Strache nach Bildung der ÖVP-FPÖ-Koalition als Vizekanzler im April 2018 von Grubmüller eine Einladung für August desselben Jahres nach Korfu angeboten bekommen haben, wobei Thaller dieses Offert in kausalen Zusammenhang mit den Spenden Grubmüllers an die FPÖ brachte.

Oberstaatsanwältin Silvia Thaller und Richterin Claudia Moravec-Loidolt
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Oberstaatsanwältin Silvia Thaller (l.) und Richterin Claudia Moravec-Loidolt im Wiener Straflandesgericht

Strache bestreitet Beeinflussung

Strache bestritt allerdings, Hübner beeinflusst zu haben. Vielmehr habe er diesen sowie den damaligen Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) vor einer Pressekonferenz zum Thema PRIKRAF beigezogen und um eine „rechtliche Bewertung“ gebeten. Hübner habe eine „juristische und fachliche Prüfung“ vorgenommen, „sonst hätte ich das nicht bewerkstelligen können“, meinte Strache.

„Bitte schaut’s euch das an, das soll eine Sauerei, ein Missstand sein“ – mit diesen Worten habe er sich an Hübner und Fichtenbauer gewandt, präzisierte Strache. Als Ergebnis habe er „eine klare Conclusio, dass das ein Missstand war, den wir ändern wollen“, erhalten, erinnerte sich der Ex-Chef der Freiheitlichen. Dass eine Folge der Pressekonferenz ein FPÖ-Initiativantrag war, der auf eine gesetzliche Änderung des PRIKRAF abzielte, sei „ein Automatismus“ und durchaus nichts Außergewöhnliches gewesen: „Wenn man einen Inhalt vertritt, hat man den auch zu verfolgen. Alles andere würde einen Politiker lächerlich machen.“

Hübner und Fichtenbauer sollen bei neuerlichen Prozesstagen am 23. und 27. August als Zeugen angehört werden. Die Zeugen seien „geeignet, den angeklagten Sachverhalt in die eine oder andere Richtung besser auszuleuchten“, sagte Richterin Claudia Moravec-Loidolt.

Hartinger-Klein im Zeugenstand

In den vergangenen drei Tagen wurden am Wiener Straflandesgericht mehrere Zeugen in der Causa angehört – darunter auch die frühere FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein. Beide Beschuldigte hatten sich nicht schuldig bekannt und sahen sich im Laufe des Verfahrens von den Vorwürfen der WKStA zu Gesetzeskauf und Korruption entlastet. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hartinger-Klein wiederum berichtete von zwei Treffen mit Grubmüller – im Jänner und März 2018. Dabei habe sich Grubmüller über die ungerechte Behandlung beschwert. Sie wiederum habe dem Privatklinikbetreiber klargemacht, dass etwa Schönheitsoperationen von der Versicherung grundsätzlich nicht abgerechnet würden. Die Ausweitung des PRIKRAF sei damals nicht Thema gewesen.

„Sie hat mir gesagt, sie soll hinein“

Sie wisse, so Hartinger-Klein, dass sich Strache für „jemanden, der schlecht behandelt wurde“ – also Grubmüller –, eingesetzt habe. Ihren Angaben zufolge gab es aber keine persönlichen Gespräche mit Strache dazu. Sie habe auch keine Wahrnehmung zu einer möglichen Spende für das Gesetz.

Anders klang es bei der Anhörung von Hartinger-Kleins ehemaligem Kabinettschef. Er kümmerte sich um die Umsetzung des Regierungsprogramms. „Sie hat mir gesagt, sie soll hinein“, sagte er über Hartinger-Klein in Bezug auf die Berücksichtigung der Privatklinik Währing.