Parlament und Verfassungsgerichtshof ziehen Bilanz

Der Nationalrat ist noch nie so oft zu Sitzungen zusammengetreten und hat noch nie so viele Gesetzesbeschlüsse gefasst wie im vergangenen Arbeitsjahr. Das zeigt die Bilanz der Tagung 2020/21, die am Montag zu Ende geht. Auch die Zahl der schriftlichen Anfragen ging einmal mehr nach oben und erreichte erstmals die 4.000er-Marke.

Außergewöhnlich hohe Werte sind gemäß einer Bilanz der Parlamentskorrespondenz auch bei der Zahl der Sondersitzungen und bei den Misstrauensanträgen zu verzeichnen. Hier schlägt allerdings nicht alleine die Coronavirus-Krise zu Buche, auch der „Ibiza“-Untersuchungsausschuss und der Terroranschlag in Wien haben ihre Spuren hinterlassen.

332 Stunden Nationalratssitzungen

Insgesamt trat der Nationalrat in der Tagung 2020/21 zu 70 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von rund 332 Stunden zusammen. Das waren 20 bis 30 Sitzungen mehr als in normalen Arbeitsjahren, wobei darunter auch Zuweisungssitzungen fallen, die nur wenige Minuten dauern. Dabei wurden 231 Gesetze beschlossen sowie 15 Staatsverträge und eine Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich genehmigt.

Gleich zwölfmal wollte zumindest eine Oppositionspartei die Abberufung eines Regierungsmitglieds bzw. der gesamten Regierung erzwingen. Die meisten der Anträge wurden von der FPÖ eingebracht, dreimal schlossen sich SPÖ, FPÖ und NEOS zusammen, ein Antrag ist auf das Konto der SPÖ zu verbuchen.

Adressat von je vier Misstrauensanträgen waren Finanzminister Gernot Blümel und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP), die übrigen waren gegen die gesamte Regierung (2), Bundeskanzler Sebastian Kurz (1) und Verteidigungsministerin Claudia Tanner (1) (beide ÖVP) gerichtet.

VfGH traf über 400 Entscheidungen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) traf in seinen kürzlich beendeten Beratungen mehr als 400 Entscheidungen. Diese werden nun nach und nach ausgefertigt und den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach werden sie veröffentlicht.

Bereits heute veröffentlichte der VfGH eine Entscheidung über einen Asylfall und eine zum Privatschulgesetz. Eine Eintragung ins Personenstandsregister wird geprüft.