U-Ausschuss: Exekution bei Blümel abgeschlossen

Die von Bundespräsident Alexander Van der Bellen beauftragte Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss ist abgeschlossen. Das gab die Präsidentschaftskanzlei heute in einer Aussendung bekannt.

Alle vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 3. März umfassten Akten und Daten wurden an den U-Ausschuss übergeben, heißt es. Private Daten wurden ausgesondert und vernichtet.

Blümel bestätigt Abwicklung

Auch Blümel bestätigte in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz die Abwicklung der Causa: „Damit endet nicht nur ein langwieriger, sondern auch ein rechtlich einzigartiger Vorgang.“ Insgesamt seien 26.000 elektronische und 14.000 Akten in Papierform an den U-Ausschuss geliefert worden.

Die Aktenlieferung sei aber nicht das Ende des Prozesses. Man wolle – gemeinsam mit anderen Ministerien – für zukünftige Aktenlieferungen die Lehren aus der Causa ziehen, kündigte er an.

Der ÖVP-Fraktionsführer im „Ibiza“-U-Ausschuss, Andreas Hanger, forderte die Opposition erneut auf, sich bei Blümel sowie den Mitarbeitern des Finanzressorts zu entschuldigen.

VfGH forderte zur Lieferung von Daten auf

Ausgangspunkt war das Erkenntnis des VfGH, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Blümel aufforderte, u. a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachgekommen war, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung.

Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung allerdings unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der Durchsetzung des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

Krainer pocht auf Rücktritt

Der SPÖ-Fraktionsführer im „Ibiza“-U-Ausschuss, Kai Jan Krainer, forderte nach den Aussagen Blümels dessen Rücktritt: „Blümel hat versucht zu verklausulieren, aber der sachliche Kern seiner heutigen Stellungnahme war das Eingeständnis, dass er gegen die Regeln der Verfassung, den Auftrag des VfGH, die Aufforderung des Bundespräsidenten verstoßen hat, indem er dem Parlament relevante Akten nicht geliefert hat.“

Zudem kritisierte Krainer, dass Blümel eine Rechtsanwaltskanzlei 200 Stunden für ein Gutachten beauftragt habe, „das ihn reinwaschen soll“.

Ähnlich argumentierte auch der FPÖ-Fraktionsvorsitzende Christian Hafenecker: „Ein derart respektloses Verhalten gegenüber unserer Verfassung und gegenüber dem Parlament muss den Rücktritt des Verantwortlichen zur Folge haben.“ Die Akten seien viel zu spät gekommen.