Schlüsselfigur in Cum-Ex-Skandal in der Schweiz festgenommen

Eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Steuerskandal um anrüchige Geschäfte mit Dividendenpapieren sitzt in der Schweiz in Auslieferungshaft. Der Steueranwalt und vormalige Finanzbeamte Hanno Berger, der sich vor fast neun Jahren nach der Durchsuchung seiner Kanzlei nach Graubünden abgesetzt hatte, sei festgenommen worden, bestätigten die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Schweizer Justizministerium gestern. Das „Handelsblatt“ hatte darüber berichtet.

In Österreich wurden Ermittlungen in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften im Herbst 2020 ausgeweitet.

Das Landgericht Bonn hatte Haftbefehl gegen den heute 70-Jährigen erlassen, nachdem er der Ladung zu einem Prozess dort nicht gefolgt war. Berger gilt für die Generalstaatsanwaltschaft als geistiger Vater des Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden zweimal vom Finanzamt erstatten ließen.

Dazu verschoben sie um den Stichtag für die Auszahlung der Dividende herum untereinander Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch. Der 70-Jährige hat die Vorwürfe stets bestritten und erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell.

Über 180 Mio. Euro Schaden in Österreich

Durch die Geschäfte rund um den Stichtag für die Auszahlung von Dividenden soll dem deutschen Fiskus ein Milliardenschaden entstanden sein. In Österreich bezifferte der damalige Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) im Jahr 2019 den Schaden mit 183 Mio. Euro. Ein Teil des Schadens von 75 Mio. Euro, der vor 2011 entstand, war aber verjährt und ist verloren.

Berger persönlich wird Steuerhinterziehung im dreistelligen Millionenvolumen zur Last gelegt. Das OLG Frankfurt hatte im Frühjahr erklärt, bei den Geschäften könnte es sich auch um gewerbsmäßigen Bandenbetrug handeln, nicht nur um Steuerhinterziehung. Für die „Cum-Ex“-Transaktionen seien Absprachen unter zahlreichen Beteiligten notwendig gewesen, um die Geschäfte aufeinander abzustimmen, hieß es in einem Beschluss zu einer Beschwerde Bergers gegen den Haftbefehl. Auf Bandenbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft.